Warburg. Weil er ohne das erforderliche Versicherungskennzeichen unterwegs war, hielten Polizisten in der Warburger Innenstadt einen E-Scooter-Fahrer an. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle am Samstagabend gegen 23 Uhr konnte der 26-jährige Fahrer keinen Nachweis für eine bestehende Versicherung seines Fahrzeugs vorweisen, obwohl auch für Elektroroller eine Haftpflichtversicherung nötig ist, wie die Polizei mitteilt. Bei der Überprüfung des E-Scooter stellten die Beamten außerdem fest, dass der Mann nicht mit einem Rücklicht ausgestattet war.
Der aus Kassel stammende Fahrer gab an, dass er über den Gehweg des Paderborner Tor gefahren sei, da er auf der Straße Angst hätte. Die Höxteraner Kreispolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass E-Scooter-Führer grundsätzlich den Radweg benutzen müssen. Ist kein Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Auch sollte sich der Fahrzeugführer eines E-Scooter an die zulässige Geschwindigkeit halten.
Der kontrollierte Fahrer fuhr den Angaben zufolge jedoch in einem verkehrsberuhigten Bereich deutlich schneller als die zulässige Schrittgeschwindigkeit. Aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes und der fehlenden Beleuchtung wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Den E-Scooter-Fahrer erwartet nun eine Anzeige, da er gegen mehrere Vorschriften verstoßen hat.
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