Tipps zum Schutz

Noroviren sind auf dem Vormarsch: So ist die Lage im Kreis Höxter

Ronald Woltering, Leiter des Kreisgesundheitsamtes, gibt Tipps zum Schutz und zur Prävention. 

Noroviren breiten sich wieder schneller aus. | © AOK/hfr

Simone Flörke
23.02.2024 | 23.02.2024, 15:53

Die Noroviren-Infektionen sind in OWL derzeit auf dem Vormarsch. Wie ist die Situation im Kreis Höxter?

Ronald Woltering: In den vergangenen drei Wochen wurden im Kreis Höxter 17 Fälle von Infektionen mit dem Norovirus nachgewiesen. Ein konkretes Ausbruchsgeschehen ist dabei nicht erkennbar.

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Wie sollte man sich verhalten, wenn diese diagnostiziert werden? Was kann der Patient selbst tun, um Abhilfe zu schaffen?

Woltering: Bei sehr starkem Brechdurchfall sollte umgehen ein Arzt kontaktiert werden, das gilt insbesondere bei betroffenen Kleinkindern und Senioren. Grundsätzlich sollte versucht werden, den Flüssigkeitsverlust durch Trinken auszugleichen.

Für wen sind sie gefährlich?

Woltering: Starker, anhaltender Brech-Durchfall kann insbesondere für Kleinkinder und Senioren gefährlich werden.

Welches sind Symptome?

Woltering: Der Brechdurchfall steht oft im Vordergrund, dadurch kommt es zu einem starken Flüssigkeitsverlust. Des Weiteren besteht in der Regel ein ausgeprägtes Krankheitsgefühl mit abdominalen Schmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen, Myalgien (Fachwort für Gliederschmerzen) und Mattigkeit.

Ronald Woltering, Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Höxter. - © Kreis Höxter
Ronald Woltering, Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Höxter. | © Kreis Höxter

Wie lange dauern sie im Regelfall?

Woltering: Die akuten Symptome dauern in der Regel ein bis drei Tage an. Allerdings kann der Virus bis zu 14 Tage über den Stuhl ausgeschieden werden.

Wie kann man sich schützen vor Noroviren?

Woltering: Wie bei allen Infektionskrankheiten schützt unter anderem eine gute und regelmäßige Händehygiene. Empfehlenswert sind zudem Händedesinfektionsmittel, da die Übertragung von Noroviren oft über die Hände erfolgt.

Gibt es die Meldepflicht noch?

Woltering: Ja, es besteht unter anderem eine Meldepflicht für Ärzte bei zwei oder mehr Erkrankungen, die in einem epidemiologischen Zusammenhang zu sehen sind. Auch für Gemeinschaftseinrichtungen besteht eine Meldepflicht bei zwei oder mehr Erkrankungen, die in einem epidemiologischen Zusammenhang zu sehen sind.