Ausbau erneuerbarer Energien

Christian Haase scheitert mit Vorschlag zur Windkraft in Berlin

Der CDU-Politiker hatte höheren Mindestabstand von Windkraftanlagen gefordert, um die optisch bedrängende Wirkung zu verringern.

Christian Haase. Foto: Inga Haar | © Inga Haar

05.12.2022 | 05.12.2022, 03:30

Kreis Höxter/Berlin. Der Vorstoß des heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Haase, den Mindestabstand von Häusern zu Windrädern auf die dreifache Anlagenhöhe festzulegen (3H-Regel) ist im Bundestag von der Ampel-Koalition abgelehnt worden. Der Politiker zeigt sich entsprechend enttäuscht.

Am Donnerstagabend hatte der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht beschlossen. Flächen können leichter ganz oder teilweise für die Erzeugung erneuerbarer Energien genutzt werden. Entgegenstehende Raumordnungs- oder Flächennutzungspläne müssen nicht mehr vorab angepasst werden.

Teil des Gesetzes ist auch eine Verringerung des Mindestabstands von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden. Ursprünglich sollte bereits ein Abstand von pauschal 300 Metern vom Fuß des Windrads zur nächstgelegenen Wohnbebauung als in der Regel „optisch nicht bedrängend“ gelten. Christian Haase hatte dagegen einen Änderungsantrag seiner Fraktion initiiert, der einen Mindestabstand des Dreifachen der Anlagenhöhe (3H) fordert.

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Klagen befürchtet

Bei einer durchschnittlichen Höhe einer Windenergieanlage von 200 Metern hätte das einen Abstand von 600 Metern zur Folge. Nachdem sich auch die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Bauausschusses des Bundestages für einen solchen Abstand ausgesprochen haben, haben die Koalitionsfraktionen immerhin die doppelte Anlagenhöhe als Mindestabstand (2H) ins Gesetz geschrieben.

Christian Haase und der NRW-Landtagsabgeordnete für den Kreis Höxter Matthias Goeken halten das nicht für ausreichend. Beide Abgeordnete kritisieren die Regelung als willkürlich und aufwendig: „Eine Abstandsfestlegung auf 3H hätte für Rechtssicherheit gesorgt. Bei einem geringeren Abstand gibt es häufig berechtigte Klagen von Anwohnern und intensive Einzelfallprüfungen. Der Akzeptanz der Energiewende erweist man mit der neuen Abstandsregelung einen Bärendienst.“