Kreis Höxter

„Spaziergänge“: Polizei im Kreis Höxter weist auf Anmeldepflicht hin

Veranstalter begehen eine Straftat, wenn sie die Versammlung nicht vorher anmelden, da auch "stille Proteste" dem Versammlungsrecht unterliegen.

Die Polizei betont die Pflichten bei Versammlungen. | © Simone Flörke

17.12.2021 | 17.12.2021, 12:39

Kreis Höxter. Aufgrund der zuletzt vermehrt durchgeführten sogenannten „Spaziergänge" im gesamten Kreisgebiet Höxter anlässlich der aktuellen Corona-Maßnahmen weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass solche „stillen Proteste" grundsätzlich dem Versammlungsrecht unterliegen.

Damit genießen die Teilnehmer den Schutz der im Grundgesetz verankerten Versammlungsfreiheit. Gleichzeitig entsteht bei Versammlungen unter freiem Himmel eine Anmeldepflicht bei der zuständigen Versammlungsbehörde. Für den Kreis Höxter ist dies die Kreispolizeibehörde Höxter.

Das Versammlungsgesetz gibt vor, dass Versammlungen unter freiem Himmel 48 Stunden vor Bekanntgabe anzumelden sind. Bei zeitlich dringenden Anlässen kann diese Frist unterschritten werden, eine Anmeldung bleibt dennoch verpflichtend.

Die Kreispolizeibehörde wird mit allen Anmeldern und Veranstaltern im Rahmen eines Kooperationsgespräches den Ablauf der jeweiligen Versammlung erörtern. Probleme und Hindernisse könnten bereits im Vorfeld ausgeräumt werden. Außerdem haben Anmelder die Möglichkeit, sich über die aktuelle Rechtslage, vor allem in Bezug auf die aktuell gültige Coronaschutzverordnung, zu informieren.

Veranstaltung ohne Anmeldung ist eine Straftat

Der Veranstalter oder Leiter, der eine Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung durchführt, begeht eine Straftat, betont die Polizei. Sie stellt klar, dass sie einem Strafverfolgungszwang unterliege und somit in der Verpflichtung sei, solche Straftaten zu verfolgen.

Die Polizei weist darauf hin, dass das Versammlungsgeschehen im Kreis Höxter auch in der kommenden Zeit weiterhin intensiv beobachtet wird. Weitere Hinweise sind im Internet zu finden.