Kreis Höxter

Diese Corona-Regelungen gelten im Kreis Höxter ab Montag

Die Region profitiert von der im Vergleich niedrigen Inzidenz: Einkaufen bleibt auch ab Montag mit Termin möglich.

Der Kreis Höxter passt die eigenen Regelungen an die neue Corona-Schutzverordnung des Landes an. Die Vorgaben für alle Bürger gelten ab Montag. | © Thorsten Gödecker

26.03.2021 | 29.03.2021, 13:23

Kreis Höxter. Die Landesregierung hat am Freitag die neuen Regelungen der Coronaschutzverordnung bekannt gegeben, die ab Montag gelten werden. Am Samstag können die Geschäfte im Kreis Höxter nach der bis Sonntag gültigen Allgemeinverfügung des Kreises Höxter noch ohne Termin geöffnet bleiben. Ab Montag ist aufgrund der im Landesvergleich niedrigen Inzidenz das Einkaufen im Kreis Höxter weiterhin möglich, dann allerdings mit Termin.

Ab Montag, 29. März, gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die mit Bezug auf den Inzidenzwert in einer Region unterschiedlich strenge Regelungen vorsieht. Hier kann der Kreis Höxter von seiner im Landesvergleich niedrigen Inzidenz profitieren.

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Einzelhandel

Einzelhandelsgeschäfte, die Waren für den täglichen Bedarf verkaufen (Lebensmittel, Drogerien, Blumenläden und ähnliches), können ohne Termin öffnen. Geschäfte, die andere Waren verkaufen, dürfen öffnen und Einkaufen mit Termin anbieten. Dabei ist die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.

Bibliotheken/Archive

Der Betrieb ist unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstands-Regeln zulässig.

Museen und Ausstellungen

Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig.

Zoos und Tierparks

Der Betrieb von Zoos und Tierparks ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig.

Steigende Inzidenz

Steigt an drei Werktagen infolge über einen Inzidenzwert von 100 gilt laut Landesverordnung automatisch die „Corona-Notbremse". Dann hat der Kreis Höxter in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium zwei Möglichkeiten.

Die eine Variante ist die sofortige Schließung des Einzelhandels (außer Lebensmittelgeschäfte) und der öffentlichen Einrichtungen. Die andere Variante ist mit „Notbremse mit Test-Option" betitelt. In diesem Fall dürfen Geschäfte und öffentliche Einrichtungen für Kunden mit negativem Schnelltest geöffnet bleiben. Welche Variante für den Kreis Höxter infrage kommen würde, steht noch nicht fest. Die Kreisverwaltung hofft, dass die Inzidenz nicht auf über 100 ansteigt.