Höxter

Betrunkener Fahrer kommt nach zwei Unfällen in Gewahrsam

Ein 31-Jähriger ist während der Unfallaufnahme und bei einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus hoch aggressiv. Zunächst werden ihm Handschellen angelegt.

Einem aggressivem 31-Jährigen werden zunächst Handschellen angelegt. Am Ende verbringt er die Nacht in der Gewahrsamszelle. (Themenbild) | © picture alliance / dpa

21.11.2020 | 21.11.2020, 13:42

Höxter. Vermutlich gleich zwei Verkehrsunfälle in kürzester Zeit soll ein betrunkener 31-jähriger Autofahrer in der Nacht zum Samstag in Höxter verursacht haben, meldet die Polizei. Den weiteren Verlauf der Nacht musste der Mann letztlich sogar in der Gewahrsamszelle verbringen.

Zunächst war der Polizei Höxter gegen 1.15 Uhr am frühen Samstagmorgen ein Unfall im Bereich des Möllinger Platzes gemeldet. Vor Ort konnten der stark alkoholisierte Fahrer und sein Fahrzeug vorgefunden werden. Der 31-Jährige war augenscheinlich mit seinem Pkw gegen die Wand des Amtsgerichtes gefahren. An dem Auto entstand ein Sachschaden in Höhe von geschätzten 6.000 Euro, die Mauer wurde nur geringfügig beschädigt. Da der Mann leichte Verletzungen erlitten hatte, wurde er zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde ihm auch eine Blutprobe entnommen.

Aufgrund seines hohen Aggressionspotenzials gegenüber den Einsatzkräften musste der Unfallfahrer zunächst gefesselt werden. Auch nach der ambulanten Behandlung im Krankenhaus zeigte sich der Mann weiterhin höchst aggressiv. Er boxte vor Ort gegen ein Straßenschild und lief unvermittelt mitten auf die Brenkhäuser Straße. Er musste schließlich in Gewahrsam genommen werden und konnte seinen Rausch bis zum nächsten Morgen in der Polizeizelle ausschlafen.

Um 1.19 Uhr meldete ein Autofahrer einen weiteren Unfall, der dem 31-Jährigen zugeordnet werden konnte. Dieser muss kurz vor dem Unfall am Amtsgericht im Bereich der Brenkhäuser Straße ebenfalls gegen eine Mauer gefahren sein und hierbei den Auspuff seines Wagens verloren haben. Der Melder des zweiten Unfalls war mit seinem Auto über jenen Auspuff gefahren, sein Wagen blieb aber unbeschädigt. Die festgestellten Fahrzeugteile konnten eindeutig dem Fahrzeug des betrunkenen Fahrers zugeordnet werden. Auch an dieser Mauer entstand nur geringer Sachschaden.

Da der Tatverdächtige zusätzlich nicht im Besitz eines Führerscheins ist, erwarten ihn jetzt drei Strafverfahren: Wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Verkehrsunfallflucht.