Kreis Höxter. Aufgrund der anhaltenden Kritik an dem vom Bundestag beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetz versucht der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Haase die Bedenken der Menschen aus dem Wahlkreis zu zerstreuen.
Mit diesem Gesetz konkretisiert das Parlament unter anderem diejenigen Maßnahmen, die vom Bund und den Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, die Untersagung von Veranstaltungen und die Schließung der Gastronomie.
„Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich derzeit darum, dass das Gesetz demokratische Rechte und den Einfluss des Bundestages aushebeln könnte", räumt Haase ein. Er bekomme derzeit weit mehr als 100 E-Mails am Tag zu diesem Thema. „Ich nehme die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst und verstehe die Verunsicherung mit Blick auf Corona und den richtigen Weg. Aber vor diesem Gesetz braucht niemand Angst zu haben."
Falschmeldungen entgegentreten
Er wolle den Falschmeldungen und Missverständnissen entgegentreten so Haase. Aus seiner Sicht bedeute das neue Bevölkerungsschutzgesetz noch mehr demokratische Legitimation der Corona-Schutzmaßnahmen. Es stärke die Rolle des Bundestages in dieser Pandemie. „In dem Gesetz werden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie konkretisiert und klare zusätzliche Grenzen für besonders grundrechtssensible Verbote festgeschrieben", sagt Haase. Bund und Länder erhalten aus seiner Sicht damit einen klaren Rahmen für Corona-Schutzmaßnahmen, die sie per Rechtsverordnung erlassen können. „Diese Maßnahmen werden damit auf eine noch solidere rechtliche Grundlage gestellt. Somit werden Bürgerrechte gestärkt und nicht beschnitten", unterstreicht Haase.
Grundgesetz, die Grundrechte und die Parlamentsrechte würden nicht unangetastet. „Zwar wird es in der juristischen Fachsprache als Ermächtigung bezeichnet, wenn ein Parlament einer Regierung den Erlass einer Rechtsverordnung gestattet. Mit einer Ermächtigung im Sinne einer dauerhaften Übertragung von Befugnissen an eine Regierung hat dies aber nichts zu tun. Eine Ermächtigung, die wie hier in einem Gesetz den Erlass von Rechtsverordnungen gestattet, kann jederzeit vom Parlament wieder abgeändert oder gänzlich rückgängig gemacht werden. Genau so ist und bleibt es mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz", stellt Haase klar. Jede einzelne Entscheidung, die aufgrund dieser Ermächtigung getroffen wird, müsse verhältnismäßig und mit den Grundrechten abgewogen sein. Haase erinnert daran, dass der Deutsche Bundestag wie schon bisher jederzeit das Recht und die Möglichkeit, ein Ende der Schutzmaßnahmen zu beschließen und die erteilten Befugnisse wieder an sich zu ziehen. Rechtsverordnungen aufgrund der Regelung sind von vornherein auf zunächst vier Wochen befristet, damit deren Notwendigkeit regelmäßig überprüft wird.
Keine Impfpflicht
Er betont zudem ausdrücklich, dass das Gesetz keine Impfpflicht vorsehe. „Wir alle hoffen, dass diese Pandemie bald überwunden ist. Wie weit sich das Virus ausbreitet, liegt bei allen rechtlichen Regelungen am meisten an uns selbst. Kein Gesetz kann und sollte die Selbstverantwortung ersetzen. Die weit überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hält sich an die Abstands-, Hygiene- und Kontaktregeln", so Haase abschließend.