Münster/Höxter

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"Horrorhaus": Wilfried W. muss in den normalen Strafvollzug

Nachdem Zweifel an der verminderten Schuldfähigkeit des 50-Jährigen aufgekommen waren, hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Münster entschieden. W.s Anwalt will Beschwerde einlegen.

Wilfried W. muss den Rest seiner Haftstrafe in einem normalen Gefängnis absitzen. | © (Archivbild) Marc Köppelmann

Svenja Ludwig
02.09.2020 | 03.09.2020, 08:22
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