Bundesgericht bestätigt Urteil

Horrorhaus-Täter aus Höxter: Sicherungsverwahrung ist jetzt rechtskräftig

Winfried W., der in Bosseborn Frauen zu Tode quälte, soll als gefährlicher Straftäter nach der Haft eingesperrt bleiben.

Wilfried W. steht zu Prozessbeginn in Paderborn zwischen den Anwälten Carsten Ernst (l) und Detlev Otto Binder. Rund fünf Jahre nach den Urteilen im Prozess um den Fall des «Horror-Hauses» in Höxter ordnete das Landgericht Paderborn 2023 nachträglich eine Sicherungsverwahrung gegen den Verurteilten an. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig. | © David Inderlied/dpa

24.04.2025 | 24.04.2025, 15:01

Karlsruhe/Paderborn/Höxter-Bosseborn (dpa). Die angeordnete Sicherungsverwahrung des wegen tödlicher Misshandlungen zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter verurteilten Täters ist rechtmäßig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Verurteilten gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Paderborn aus dem November 2023 verworfen. Es seien keine Rechtsfehler festgestellt worden, heißt es in dem aktuellen Beschluss.

Die Karlsruher Richter teilen demnach die Einschätzung, der Verurteilte sei entgegen der ursprünglichen Bewertung ein vollverantwortlich handelnder, egozentrischer Gewaltstraftäter mit manipulativem Geschick.

Gutachter hielten es für wahrscheinlich, dass er bei nächster sich bietender Gelegenheit wieder ausbeuterische Beziehungen zu Frauen aufbauen und daher erneut Gewalt- und Tötungsdelikte begehen könnte. Im Anschluss an eine verbüßte Haft dient die Sicherungsverwahrung dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern zu schützen.

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Landgericht Paderborn ordnete 2023 die Sicherungsverwahrung an

Das "Horrorhaus von Bosseborn" wurde 2022 abgerissen. - © Christian Weische
Das "Horrorhaus von Bosseborn" wurde 2022 abgerissen. | © Christian Weische

Über Jahre hinweg hatte Wilfried W. in dem Haus im Höxteraner Ortsteil Bosseborn („Horrorhaus von Bosseborn“) mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau mehrere Frauen gequält. Sie schlugen, verbrühten und fesselten ihre Opfer und zwangen sie, sich einem rigiden Regelwerk zu unterwerfen. Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen Misshandlungen.

Er war 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Als vermindert schuldfähig wurde er zunächst in die Psychiatrie eingewiesen – eine Fehleinschätzung der damaligen Gutachterin, wie ein Gericht später feststellte. Er wurde daraufhin im regulären Strafvollzug untergebracht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Landgericht 2023 dann die Sicherungsverwahrung nach der Haft an.

Der Fall Bosseborn im True-Crime-Podcast der Neuen Westfälischen:

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