Kreis Höxter. Die Höxteraner Kreispolizei macht auf die am Montag in Kraft getretenen neuen verschärften Maßnahmen gegen das Corona-Virus aufmerksam und kündigt verstärkte Kontrollen an.
Folgende Regeln gelten:
- Es sei ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, einzuhalten.
- Insgesamt seien Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes auf das absolute Minimum zu reduzieren.
- Gruppen von mehr als zwei Personen würden von den Ordnungsbehörden oder der Polizei getrennt, wenn sie nicht im selben Haushalt wohnen.
- Veranstaltungen und Versammlungen seien grundsätzlich untersagt. Bestattungen sowie Totengebete seien im engsten Familien- und Freundeskreis zulässig.
- Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe würden geschlossen. Es blieben nur medizinisch notwendige Behandlungen weiterhin möglich.
- Bei Gastronomiebetrieben seien nur die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf zulässig.
- In den weiterhin geöffneten Betrieben (Supermärkte, Tankstellen) seien die Hygienevorschriften und Abstandregeln ebenfalls einzuhalten.
- Notwendige Tätigkeiten seien weiterhin erlaubt. Beispielweise der Weg zur Arbeit und zur Notbetreuung, Besuche von Ärzten und Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Apotheken), Einkaufen, körperliche Betätigung im Freien und Hilfe für andere.
Jeder sollte einen Ausweis dabei haben
Bei Verstößen gegen die Regelungen würden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Möglich seien Geldbußen bis 25.000 Euro, im Einzelfall drohten sogar Freiheitsstrafen.
Die Polizei will die zuständigen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden bei den Kontrollen unterstützen. Die Polizei werde daher im Kreis Höxter verstärkt Präsenz im öffentlichen Raum zeigen und Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz verfolgen. "Diese Kontrollen dienen dem Schutz aller", heißt es in der Mitteilung der Polizei.
Um die Durchführung der Kontrollen für alle zu erleichtern, sollte von jedem ein gültiges Ausweisdokument mitgeführt werden. Die Vorgaben können im Detail im Internet auf dem Landesportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.land.nrw nachgelesen werden.