Kreis Höxter. In einem Brief an die Bundesregierung setzt sich der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Goeken in der Coronakrise für eine sofortige Verschiebung des Überweisungstermins der Sozialbeiträge und eine Steuerpause zur Entlastung der Unternehmen ein. Die Einbußen stellen eine große Anzahl von Unternehmen vor existenzielle Schwierigkeiten.
„Zentrales Problem in Dienstleistung, Handel, Industrie, Handwerk bis hin zum Kleinstunternehmen ist das schlagartige Ausbleiben von Umsätzen und das damit verbundene Fehlen von Liquidität zur Begleichung von laufenden Zahlungsverpflichtungen", schreibt Goeken. Eine Reihe von Liquiditätshilfen stünden in zur Verfügung, doch gebe es Hinweise, dass die Banken personell nicht in der Lage seien, die Vielzahl der Anträge in der gebotenen Schnelligkeit zu prüfen und zuzuteilen.
Außerdem schlage sich jede weitere Kreditverschuldung negativ auf das Rating nieder, mit den entsprechenden wirtschaftlichen Langzeitfolgen. „Die Liquiditätshilfeprogramme der Förderbanken müssen auf jeden Fall bestehen bleiben oder sogar ausgebaut werden", so Matthias Goeken.
Vorschlag: Einziehung der Sozialbeiträge verschieben
Um den Unternehmen jedoch sehr kurzfristig zu helfen, empfiehlt Goeken gemeinsam mit Henning Rehbaum, Wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU NRW, die Einziehung der Sozialbeiträge auf Ende April oder sogar Ende Mai zu verschieben. Dieser allmonatliche, große Liquiditätsbetrag muss regulär zum Monatsende überwiesen werden.
„Eine Verschiebung des Überweisungstermins für die Sozialbeiträge um ein oder zwei Monate würde den Unternehmen erhebliche Liquiditätsspielräume einräumen", erklärt Goeken. „Wir bitten Sie, im Interesse unzähliger Unternehmen, sich auf Bundesebene für die Verschiebung des Überweisungstermins für die Sozialbeiträge um 40 oder sogar 70 Tage einzusetzen", betonen die CDU-Vertreter.
Steuern zinsfrei stunden
Eine weitere, schnell wirkende Maßnahme wäre eine „Steuerpause" im Bereich der beiden wesentlichen die laufende Liquidität belastenden Steuern, nämlich der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer, zu gewähren.
Die für März 2020 fällige Zahllast für Umsatz-und Lohnsteuer sollte nach Meinung der beiden CDU-Abgeordneten bis auf weiteres zinsfrei gestundet werden. „Weil diese Zahlungen zur Monatsmitte fällig und regelmäßig per Lastschrift eingezogen werden, müssten dabei die bundesweit 650 Finanzämter für die Erzielung einer maximalen Sofortwirkung alle bereits im laufenden Monat März eingezogenen Beträge für Umsatzsteuer und Lohnsteuer unverzüglich zurückerstatten", so Rehbaum und Goeken.