Kreis Höxter. Das Jahr 2019 ist Vergangenheit, 2020 ist da - und bringt wieder einige Änderungen im Straßenverkehrsrecht. Der TÜV Nord in Höxter und Warburg geben einen Überblick. Ralf Hartmann und Volkmar Wilhelm, Leiter der TÜV-Stationen in Höxter und Warburg, wissen, was im Jahr 2020 erlaubt ist und wo es teuer wird.
Rettungsgasse
Rettungsgassen sind in den letzten Jahren vermehrt thematisiert und ihre Wichtigkeit bei Notfällen stets betont worden. Wer sich noch immer nicht daran hält und bei einem Stau den Rettungskräften keinen Platz macht, kassiert neben den zwei Punkten in Flensburg sowie 200 Euro Bußgeld zukünftig auch noch einen Monat Fahrverbot. Insbesondere diejenigen, die eine Rettungsgasse sogar für sich nutzen und einfach durchfahren, sollen mit 240 Euro Bußgeld plus einem Monat Fahrverbot deutlich härter bestraft werden als zuvor.
„Bei der Rettung nach einem Unfall kommt es oft auf Sekunden an. Dass die Rettungskräfte so schnell wie möglich zum Unfallort kommen, ist dabei entscheidend", betont Wilhelm. Deshalb gilt bei Stau: Alle Fahrzeuge auf der linken Spur ordnen sich möglichst weit links ein, alle anderen fahren nach rechts. Dabei soll der Seitenstreifen freigehalten werden, alle anderen Trennlinien der Fahrstreifen dürfen überfahren werden.
Schutz für Radler
Um Unfälle mit Radfahrern vorzubeugen, sieht die StVO 2020 ebenfalls neue beziehungsweise genauere Regeln vor. So wurde der Mindestabstand, den Kraftfahrzeuge beim Überholen von Fußgängern, Fahrrädern und E-Scootern halten müssen, auf zwei Meter außerorts und 1,5 Meter innerorts festgelegt. Bisher war lediglich von „ausreichendem Seitenabstand" die Rede.
Darüber hinaus gibt es ein neues Schild, das an besonders engen Stellen aufgestellt werden kann. Dieses verbietet das Überholen von Zweirädern wie Mopeds, Rollern und Fahrrädern für den markierten Streckenabschnitt. „So kann sichergestellt werden, dass der vorgeschriebene Mindestabstand auch eingehalten wird und es nicht zu Unfällen beispielsweise bei Gleichgewichtsverlust durch ein zu nah vorbeifahrendes Auto kommt", sagt TÜV-Experte Hofmann.
Eine weitere Maßnahme zum Schutz von Fahrradfahrern und Fußgängern besteht ab dem neuen Jahr darin, dass Lkw über 3,5 Tonnen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen dürfen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer, die gerne schneller unterwegs sind, gibt es eine neue Einschränkung: „Blitzer-Apps für das Smartphone oder auf dem Navigationsgerät sowie Radarwarner sind künftig eindeutig verboten und werden mit einem Punkt in Flensburg und 75 Euro Bußgeld bestraft", erklärt Hofmann.
"Highways for Future"
Klimaschutz und Verkehrswende sind in aller Munde. Das spiegelt sich auch in der StVO wider. „Kommunen können in Zukunft Busspuren für Autos freigeben, in denen mindestens drei Personen sitzen. Dafür gibt es ein entsprechendes Schild, das diese speziellen Busspuren kennzeichnet", so der Warburger Stationsleiter Wilhelm.
Aber auch das Radfahren soll besonders gefördert werden. Deshalb können ab 2020 spezielle Fahrradzonen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet werden, die nur für Radfahrer befahrbar sind, es sei denn, ein Zusatzschild genehmigt die Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer.
An Ampeln mit einem permanenten Grünpfeilschild gilt das Recht zum Abbiegen nun auch für diejenigen auf dem Radweg oder Radfahrstreifen. Darüber hinaus wird es künftig ein eigenes Grünpfeilschild für Fahrradfahrer geben, das ausschließlich ihnen das Abbiegen trotz roter Ampel erlaubt.
Teures Falschparken
Wer kurz jemanden absetzen, etwas ein- oder ausladen möchte, tut es: Halten in zweiter Reihe. Wo kein passender Parkplatz vorhanden ist, erscheint ein kurzer Stopp neben den parkenden Autos oft als einzige Option. „Bisher wurde das weitgehend geduldet oder mit einem geringen Bußgeld von 15 Euro geahndet", erklärt Hofmann. „Das ändert sich 2020. Halten in zweiter Reihe soll dann mit 55 Euro, bei Behinderung sogar mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden." Ebenfalls 55 Euro Bußgeld wird das Parken und Halten auf Geh- und Radwegen zukünftig kosten. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg bei Behinderung.
Wer in der Nähe einer Kreuzung parkt, weiß: Mindestens fünf Meter Abstand von der Einmündung halten. Ab 2020 kann dieser Abstand erhöht werden. „Und zwar, wenn ein Radweg entlang der Straße verläuft, der durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet ist", so der TÜV-Experte.
Neue Parkflächen
Neben den strengeren Regeln und Strafen für Parkverstöße sieht die StVO im neuen Jahr aber auch neue Parkmöglichkeiten für einige Verkehrsteilnehmer vor: „Für die Einrichtung von Parkflächen für Lastenfahrräder gibt es ein neues Symbol. Dieses ermöglicht Gemeinden, für diese immer beliebteren Gefährte eigene Parkflächen und Ladezonen einzurichten", sagt Stationsleiter Volkmar Wilhelm in Warburg.
Auch das Nutzen von professionellen Carsharing-Diensten soll gefördert werden. Mit einem speziellen Symbol, das hinter die Windschutzscheibe gelegt werden muss, wird den geteilten Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken eingeräumt.
INFORMATION
Bei Schnee und Kälte
Zusatzschild Schneeflocke: In der kalten Jahreszeit muss man stets damit rechnen, dass sich unerwartet Glatteis bildet. Hierfür gibt es ein Zusatzschild, das auf diese Gefahr hinweist: eine schwarze Schneeflocke auf weißem Grund. Was oft nicht bekannt ist: Die angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit in Kombination mit diesem Schild gilt nicht nur, wenn Schnee liegt, sondern auch bei trockener Straße – auch im Sommer. Hier gibt es einen klaren Unterschied zum Zusatzschild „bei Nässe", welches die Höchstgeschwindigkeit auf eine nasse Fahrbahn beschränkt.
Auto freikratzen und von Schnee befreien: Zur Basisausstattung gehören jetzt Handbesen und Eiskratzer, denn grundsätzlich muss das Auto vor der Fahrt komplett von Schnee und Eis befreit werden. Wer nur ein Guckloch in der Windschutzscheibe freikratzt, riskiert zehn Euro Bußgeld. Auch das Autodach muss von Schnee befreit werden, denn dieser kann während der Fahrt herunterfallen und den nachfolgenden Verkehr gefährden. Wer trotzdem mit Schneehaube losfährt, auf den kommen 25 Euro Strafe zu. Ein zugeschneites Kennzeichen ist mit fünf Euro Bußgeld hingegen noch vergleichsweise günstig.
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