
Kreis Höxter. Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat Vorermittlungen geführt und ist der Frage nachgegangen, ob sich bislang nicht ermittelte Polizeibeamte aus Höxter wegen Strafvereitelung oder ähnlichem strafbar gemacht haben könnten. "Die Vorermittlungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass kein strafbares Verhalten der Polizeibeamten vorliegt", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Paderborn, Marco Wibbe.
Hintergrund für die Ermittlungen waren Vorwürfe einer Zeugin, die aussagte die Polizei sei trotz Hinweisen auf Fälle sexuellen Missbrauchs untätig geblieben. Die bei den Vorermittlungen erneut vernommene Zeugin hat in ihrer Vernehmung angegeben, sie habe damals in 2009 oder 2010 gegenüber Polizeibeamten aus Höxter Angaben zu dem Verdächtigen gemacht. Dieser Mann war im Jahr 2017 vom Landgericht Paderborn wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer
mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
Schlussfolgerungen, Vermutungen und Verhaltensauffälligkeiten
Nach den jetzigen Schilderungen der Frau handelte es sich "jedoch nur um Schlussfolgerungen, Vermutungen und Verhaltensauffälligkeiten, nicht aber um eigene Wahrnehmungen oder Tatsachen", so Staatsanwalt Wibbe. Dies habe jetzt auch ein weiterer Zeuge so bestätigt. "Daher waren die Polizeibeamten nicht gehalten, den Angaben weiter nachzugehen."
Darüber hinaus hätten beide Zeugen auch keine übereinstimmenden Angaben zu den Polizeibeamten machen können, so dass im Nachhinein auch nicht mehr ermittelt werden konnte, um wen es sich überhaupt gehandelt habe.
In einem weiteren Fall des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt gegen einen Beamten der Kreispolizeibehörde Höxter waren die Ermittlungen bereits Ende Mai eingestellt worden.