Vom DWD

Amtliche Warnung vor starkem Gewitter im Kreis Herford aufgehoben

Der DWD warnte am Mittwoch vor schwerem Gewitter und heftigem Starkregen.

Amtliche Warnung vor schwerem Gewitter und heftigem Starkregen im Kreis Herford. | © Pixabay (Symbolbild)

Kreis Herford. Der Deutsche Wetterdienst warnte am Mittwoch, 14. August, vor einer Schwergewitterlage mit heftigem Starkregen. Dabei sollen Niederschlagsmengen zwischen 15 Litern pro Quadratmetern in kurzer Zeit auftreten sowie Sturmböen mit Geschwindigkeiten um 65 Kilometer pro Stunde. Die Warnung wurde am Vormittag wieder aufgehoben.

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Warum der Wetterdienst Vorabinformationen herausgibt

Der Wetterdienst beschreibt auf seiner Internetseite, wann er eine Vorabinformation herausgibt: „Dies ist ein Hinweis auf eine Wetterlage mit hohem Unwetterpotenzial. Er soll die rechtzeitige Vorbereitung von Schutzmaßnahmen ermöglichen. Gewitter mit den genannten Begleiterscheinungen treten typischerweise sehr lokal auf und treffen mit voller Intensität meist nur wenige Orte. Genauere Angaben zu Ort, Gebiet und Zeitpunkt des Ereignisses können erst mit der Ausgabe der amtlichen Warnungen erfolgen.“

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Verhaltenstipps bei Unwetter: Was tun bei Sturm, Starkregen und Gewitter?

„Die Zahl und Intensität der Extremwetterereignisse hat in den vergangenen Jahren extrem zugenommen“, sagt Kreisbrandmeister Bernd Kröger. Allein im Jahr 2022 verzeichnete die Feuerwehr im Kreis Herford über 600 Einsätze im Bereich der Wasser- und Sturmschäden. „In den Vorjahren lagen wir da bei etwa 200 Einsätzen“, so Kröger. Umso wichtiger wird es, bei Unwetterwarnungen vorsichtig zu sein und sich vorzubereiten. Dafür gibt der Kreisbrandmeister Tipps:

Gewitter - Das ist der sicherste Aufenthaltsort

  • Blitzableiter auf dem Haus installieren und überprüfen.
  • Elektrische Geräte vom Netz nehmen oder Überspannungsschutz einrichten.
  • Am besten in einem Gebäude oder im Auto aufhalten.
  • Im Freien Bäume meiden und klein zusammenkauern.

Der Begriff des „Faradayschen Käfigs“ dürfte dem ein oder anderen bekannt sein: Da die Karosserie des Autos aus Metall besteht, bildet sie eine Art Blitzableiter. Bei einem Einschlag bleibt das Innere unversehrt. Der eigene Pkw ist daher einer der sichersten Aufenthaltsorte bei einem Gewitter. Aber auch im Haus sei gut geschützt, sagt Kröger.

Wenn man von einem Gewitter überrascht werde, solle man sich möglichst in ein Gebäude begeben. Ist dies nicht möglich, rät der Kreisbrandmeister dazu, in die Hocke zugehen und sich möglichst klein zusammenzukauern. Ein Sprichwort besagt: „Eichen sollst du weichen, Buchen sollst du suchen.“ – „Totaler Schwachsinn“, räumt Kröger mit dem Mythos auf. Er stellt klar: „Bei Gewitter sollte man den Wald oder frei stehende Bäume allgemein meiden.“ Zu groß sei die Gefahr eines Blitzeinschlags, der dann unterirdisch in den Körper geleitet werden könne. Auch herabfallende Äste oder das Umstürzen des Baumes seien da nicht unwahrscheinlich.

Was sollte ich neben Bäumen noch vermeiden? „Baden, den Hund ausführen, Radfahren oder Spazierengehen sind bei Gewitter keine guten Ideen“, so Kröger. Besser bleibe man zu Hause. Dort sei meistens ein Blitzableiter installiert, der jedoch regelmäßig auf seine Funktionsfähigkeit von einer Elektrofirma geprüft werden sollte. Zudem sollten elektronische Geräte vom Netz genommen werden oder durch einen Überspannungsschutz gesichert werden.

Sturmwarnung - diese Tipps hat der Experte

  • Gegenstände im Garten und am Haus sollten gesichert werden.
  • Nicht im Freien, sondern in einem Gebäude aufhalten.
  • Auch nach dem Sturm vorsichtig sein.

„Trampoline fliegen besonders gut“, scherzt Kröger. Das Beispiel zeigt: Gegenstände im Garten und am Haus sollten richtig gesichert werden. Denn ein kräftiger Sturm kann Gartenmöbel, Blumentöpfe, Sonnenschirme und andere Dinge schnell durch die Luft wirbeln. Vom Rollo herunterlassen rät Kröger zudem ab, denn die Fensterscheibe könne so eher nicht geschützt werden: „Wenn wirklich etwas ins Fenster fliegt, ist das Rollo schnell kaputt.“ Das spröde Plastik könne Gegenstände nicht effektiv abhalten.

Bei Sturm sollte man sich am besten in einem geschlossenen Gebäude aufhalten. Mit dem Auto sollte man nicht unter Bäumen halten oder parken. Auch nach dem Sturm kann es noch gefährlich sein. „Im Wald hängen oft noch ungesicherte Äste und können nach unten stürzen“, von einem Spaziergang unmittelbar nach dem Extremwetterereignis bittet der Kreisbrandmeister abzusehen.

Starkregen - so bereitet man sich auf massive Regengüsse vor

  • Kellerzugang und Lichtschächte von außen absichern.
  • Geflutete Bereiche (sowohl außen als auch im Haus) meiden.
  • Ein Rückschlagventil im Haus verbauen.

„Bei Starkregen sollte man daran denken, dass ein Keller auch schnell geflutet werden kann“, sagt Bernd Kröger. Das könne gefährlich werden, denn Türen lassen sich aufgrund der Wassermassen eventuell nicht mehr öffnen. Ein vollgelaufener Keller sollte daher nicht mehr betreten werden. „Wenn ich das Wasser allerdings mit dem Wischer selber wegmachen kann, muss nicht die Feuerwehr gerufen werden“, erklärt der Kreisbrandmeister.

Man könne jedoch vorsorgen und Kellereingänge und Fensterschächte von außen abdichten. Auch ein Rückschlagventil könne eingebaut werden. „Das verhindert, dass das Wasser aus dem überfüllten Kanal ins Haus zurückdrückt“, weiß der Experte. Mit dem Auto sollte man Wassermassen und überflutete Bereiche, wie beispielsweise Bahnunterführungen, meiden und an einer sicheren Stelle halten, bis eine Weiterfahrt möglich ist.

Video zum Thema:

Unwetterschäden: Wann zahlt die Versicherung?

  • Verschiedene Schäden werden auch von verschiedenen Versicherungen reguliert.
  • Schäden sollten umgehend der Versicherung gemeldet werden.
  • Nicht alle Schäden werden von den Versicherungen übernommen.

Ein Sturm deckt das Dach ab, ein Hagelkorn zerschlägt das Fenster, der Keller läuft bei Starkregen voll: Die Folgen von Extremwetterereignissen sind ärgerlich und können teuer werden. Doch welche Schäden werden von welcher Versicherung überhaupt abgedeckt? Die Verbraucherzentrale gibt Tipps und rät dazu, genau hinzuschauen.

Schäden am Haus sind meistens über eine Wohngebäudeversicherung geregelt. Alles, was im Haus ist, kann über eine Hausratsversicherung abgesichert sein. Darüber hinaus könnten noch zusätzliche Versicherungen und Klauseln interessant sein - je nach Unwetterschaden.

Sturmschäden

Für Sturmschäden haften je nach Schaden verschiedene Versicherungen. Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen können Sturmschäden abdecken. „Allerdings: Stürmisch finden die Gesellschaften es erst ab Windstärke 8“, schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite. Doch im Nachhinein belegen zu können, dass der Sturm tatsächlich 62 Kilometer pro Stunde erreicht habe, sei schwierig. Trotzdem könne in einigen Fällen von einem Sturmschaden ausgegangen werden. Besonders dann, wenn in der Umgebung mehrere Dächer abgedeckt oder Sachen durch den Sturm beschädigt wurden. Bei Schäden am Auto kommt meist eine Teilkaskoversicherung zum Tragen.

Schäden bei Starkregen

Die Gebäude- und Hausratsversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser. Läuft bei Starkregen Wasser in den Keller, hilft nur ein abgeschlossener Schutz gegen Elementarschäden. „Die Police, die als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten wird oder direkt in den Verträgen enthalten ist, deckt je nach Vertrag weitere Schäden ab“, so die Verbraucherzentrale. Das können unter anderem Schäden durch Wasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Hagel oder Lawinen sein. Diese Leistungen müssen mit den Versicherern individuell vereinbart werden.

Schäden bei Blitzeinschlag

Bei einem Blitzeinschlag kommt für die Schäden am Gebäude der Gebäudeversicherer auf. „Oft werden Schäden schon bei Spuren eines Blitzschlags an Sachen auf dem versicherten Grundstück oder am Gebäude ersetzt“, weiß die Verbraucherzentrale. Weitere Schäden bei einem Gewitter, beispielsweise durch Überspannung an technischen Geräten oder durch einen Kurzschluss, sind nur mit der Überspannungsklausel in der Gebäude- oder Hausratsversicherung mit inbegriffen.

Das ist im Unwetter-Schadensfall zu tun:

  • Schäden müssen den Versicherern umgehend gemeldet werden.
  • Alle Schäden durch Fotos und Videos dokumentieren.
  • Kaputte Gegenstände sollten erst nach Rücksprache mit der Versicherung entsorgt werden.
  • Gefahrenquellen müssen beseitigt werden, sodass kein weiterer Schaden entsteht.
  • Weiteres Vorgehen mit dem Versicherer absprechen.

(Mit Material von dpa)

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