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Nachbarschaftsmord in Spenge: 37-Jähriger muss nach „bestialischer“ Tötung in Psychiatrie

Ein 37-Jähriger tötet auf „bestialische Weise“ einen jungen Mann. Die Beweislage ist eindeutig, der Angeklagte gesteht und wird freigesprochen. Allerdings wird eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Strafverteidiger Jerrit Schöll (r.) ist am Tag der Urteilsverkündung an der Seite des Angeklagten. Der erfahrende Jurist hielt sein Plädoyer kurz und überließ es dem Gericht, über die Schuld- und Steuerungsfähigkeit sowie eine weitere Gefährlichkeit seines Mandanten zu urteilen. | © Jürgen Mahncke

Jürgen Mahncke
21.11.2024 | 21.11.2024, 19:23
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