Schulplanung

Mehr Schulanfänger: Rödinghausen plant Aufstockung der Eingangsklassen

Zum Schuljahr 2025/26 soll es fünf Eingangsklassen geben. Klassengrößen sollen begrenzt werden. Welche Kriterien für die Aufnahme von Erstklässlern gelten.

Für das kommende Schuljahr 2025/26 plant die Gemeinde Rödinghausen mit 116 Erstklässlerinnen und Erstklässlern. Aufgrund der hohen Anzahl sollen fünf Eingangsklassen gebildet werden. | © Peter Kneffel

31.08.2024 | 31.08.2024, 09:00

Rödinghausen. Für das kommende Schuljahr 2025/26 rechnet die Gemeinde Rödinghausen als Schulträger mit 116 Erstklässlerinnen und Erstklässlern. Die Anzahl macht es erforderlich, drei Eingangsklassen an einem der beiden Schulstandorte zu bilden – insgesamt wird also mit fünf Eingangsklassen in der Gemeinde geplant.

Das gibt die Gemeindeverwaltung jetzt in einer Pressemitteilung bekannt. Die Gemeinde Rödinghausen biete mit der Grundschule am Wiehen und der Ev. Grundschule Bruchmühlen-Ostkilver eine ortsnahe und qualifizierte Schulbildung von der ersten bis zur vierten Klasse an, heißt es weiter.

Zur Steuerung der Schulzugehörigkeit sollen die Klassengrößen jedoch begrenzt werden. Die Grundschulen seien mit diesem Wunsch an die Gemeinde als Schulträger herangetreten, um eine bessere Planungssicherheit bei der Anmeldung zu haben. „Wir unterstützen diesen Wunsch, um ausgewogene und möglichst kleine Klassen zu bilden“, so Bürgermeister Siegfried Lux.

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Grundschule am Wiehen: Bis 23 Schüler pro Klasse

An der Grundschule am Wiehen sollen drei Eingangsklassen zum Schuljahr 2025/26 gebildet werden, an der Grundschule Bruchmühlen-Ostkilver zwei Eingangsklassen. Die Grundschule am Wiehen hat den Förderschwerpunkt „Gemeinsames Lernen“. Aufgrund der besonderen Anforderungen und der optimalen Förderung soll die Maximalgrenze bei 23 Schülerinnen und Schülern pro Klasse liegen.

An der Grundschule Bruchmühlen-Ostkilver soll die Obergrenze bei 26 Schülerinnen und Schüler pro Klasse festgelegt werden. Diese Regelungsmöglichkeit ergibt sich aus dem Schulgesetz für das Land NRW und soll nur für die Anmeldephase für das Schuljahr 2025/26 gelten. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Anmeldezahlen für beide Grundschulen ähnlich sind. Die Gemeinde erwartet eine vergleichbare Verteilung auch für das Schuljahr 2025/26.

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Schulanmeldungen sind vom 28. Oktober bis 14. November 2024 möglich. Die Schulleitungen müssen – aufgrund der festgelegten Obergrenzen – eines oder mehrere der festgelegten Kriterien für die Aufnahme der neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler berücksichtigen.

Die politischen Gremien werden noch beraten

Die Kriterien sind: 1. Geschwisterkinder, 2. Schulwege, 3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, 4. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, 5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunftssprachen. „Härtefälle“ werden genauso berücksichtigt.

Über den Beschlussvorlage wird die Kommunalpolitik noch beraten: Das Thema steht im Ausschuss für Schule, Jugend, Bildung und Sport am Mittwoch, 11. September, sowie im Gemeinderat am Donnerstag, 12. September, auf der Tagesordnung.