Neue Chipkarten

Führerschein-Umtausch: Sind Sie nun dran?

Diesen rosa Papierführerschein sollten Sie nur noch als Andenken haben - als Dokument ist er ungültig und Sie hätten schon längst einen neuen beantragen müssen. | © Hannes P Albert/dpa/dpa-tmn

05.11.2025 | 05.11.2025, 00:08

Sie gehen nicht gern aufs Amt wegen lästiger Terminbuchung und Wartezeiten? Ach, Sie müssen gerade nicht hin? Gut. Aber sind Sie da auch ganz sicher? Schauen Sie doch bitte besser jetzt noch mal nach Ihrem Führerschein.

Ist der noch aus Papier oder wurde als Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt? Dann besteht zügiger Handlungsbedarf. Es sei denn, Sie wurden vor 1953 geboren. Klingt wirr? Keine Sorge, das wird aufgeklärt.

Zunächst muss man wissen: In Bezug auf den Führerschein läuft eine wichtige Frist am 19. Januar 2026 ab. Bis dahin müssen alle Kartenführerscheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, in neue Dokumente umgetauscht worden sein. Zu den alten Modellen aus Papier später mehr.

Alte Lappen ausrangiert: Führerscheine in der EU müssen nach gestaffelten Fristen umgetauscht werden. - © Wolfram Kastl/dpa/dpa-tmn
Alte Lappen ausrangiert: Führerscheine in der EU müssen nach gestaffelten Fristen umgetauscht werden. | © Wolfram Kastl/dpa/dpa-tmn

Der Hintergrund ist: Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat haben. Alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen deshalb umgetauscht werden müssen - und zwar verpflichtend.

Der Umtausch erfolgt schon seit einigen Jahren in Wellen. Der Zeitpunkt des Umtausches ist in Deutschland abhängig von Geburtsjahrgängen und dem Ausstellungsdatum der Dokumente.

Noch ein Papierführerschein? Sie haben alle Fristen verpasst

Sie haben noch einen alten rosafarbenen oder grauen Papierführerschein im Portemonnaie? Dann haben Sie die letzte Umtauschfrist schon lange gerissen. Diese waren nach Geburtsjahrgängen der Inhaber gestaffelt. Die letzte Staffel nach Jahrgängen ab 1953 mit solchen Papierdokumenten lief am 19. Januar 2025 ab - bis dahin waren als Letzte alle ab Jahrgang 1971 oder jünger mit diesen Dokumenten dran.

Betroffen davon waren alle alten, grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine (auch DDR-Führerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind.

Bedeutet: Wer noch so ein Exemplar hat, sollte schleunigst einen Termin beim Amt machen, um nun endlich das neue Dokument zu bekommen.

Welche Konsequenzen drohen mit ungültigem Dokument?

Wer kein gültiges Führerscheindokument hat, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Wichtig: Die Fahrerlaubnis an sich bleibt erhalten.

Und auch im Ausland könnte man Probleme bekommen, wenn man nach dem Verstreichen der Umtauschfrist noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, so der ADAC. Speziell beim Anmieten eines Mietwagens kann es demnach Schwierigkeiten geben.

Senioren können sich in der Regel viel länger Zeit lassen

Aber bevor Sie nun einen Termin buchen - eine wichtige Ausnahme gibt es noch: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss sein Führerscheindokument erst bis zum 19. Januar 2033 getauscht haben. Und zwar ganz egal, ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig von dessen Ausstellungsdatum.

Die Fristen für ab 1999 ausgestellte Führerscheine

Bei den alten Kartenführerscheinen, die als Nächste fällig werden, ist der Ausstellungszeitpunkt maßgeblich. Hier endet die erste Frist Anfang 2026. Das sind die Umtauschfristen für die Kartenführerscheine (zwischen 01. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt) im Überblick:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Tipp: Man muss seine Frist nicht zwingend ausreizen, der Umtausch kann jederzeit erfolgen.

Nur Verwaltungsakt - keine neue Prüfung

Ganz wichtig: Die Umtausch-Aktion ist nach Angaben der Bundesregierung «eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit» - die Fahrerlaubnis an sich bleibt unverändert bestehen. Daher sind damit weder zusätzliche ärztliche Untersuchungen noch erneute Fahrprüfungen verbunden.

Wie und wo tausche ich den Führerschein um?

Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnortes zuständig. Je nach Kommune kann es schon mal länger dauern bis zum nächsten freien Termin, weswegen man es nicht auf den letzten Drücker versuchen sollte, wenn man seine Frist wahren will.

Die Antragsstellung handhaben die Kommunen laut dem Auto Club Europa (ACE) unterschiedlich. Mancherorts gibt es einen Online-Service, anderswo muss man persönlich erscheinen. Darüber sollte man sich vorher informieren.

Erforderlich für den Umtausch sind:

  • Identitätsnachweis (etwa Personalausweis oder Reisepass)
  • ein Lichtbild (aktuelles biometrisches Foto)
  • alter Führerschein im Original
  • Im Einzelfall: Wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde benötigt. Die kann man kostenlos per Post, per Telefon oder auch online beantragen.

Wie lange dauert es und was kostet der Umtausch?

Die Bearbeitungsdauer bis der neue Führerschein da ist, schätzt der ACE auf etwa vier bis sechs Wochen. Wenn dem jeweiligen Amt sehr viele Anträge vorliegen, kann sich die Dauer verlängern.

Für den Umtausch fallen rund 25 Euro an Gebühren fallen. Etwaige Versandkosten für die Zustellung können dazukommen. Auch das Geld für das aktuelle Passfoto ist einzukalkulieren.

Auf die Fahrerlaubnisklassen achten

Beim Erhalt des neuen Dokuments gilt es, zu prüfen: Sind alle bisherigen Führerscheinklassen richtig übertragen worden? Denn: Bei der Umstellung vom alten auf das neue Dokument werden alte Fahrerlaubnisklassen - etwa Klasse 3 für Pkw oder Klasse 1 für Motorräder - auf die aktuellen umgestellt.

Dabei gilt ein Bestandsschutz. So darf man etwa mit dem alten Pkw-Führerschein der Klasse 3 viel mehr Fahrzeuge fahren, als solche mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die der heutige Schein der Pkw-Klasse B erlaubt. Die alten Berechtigungen werden daher in neue Klassen und Schlüsselzahlen umgetragen, die etwa Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen angeben können.

Seit 2013 gibt es die aktuell geltenden Klassen, so der ADAC, der auch eine Beispieltabelle im Netz bereitstellt.

Der neue Schein muss regelmäßig umgetauscht werden

Neu beim neuen Führerschein ist: Er hat ein Ablaufdatum. Anders als bisher sind die neuen Dokumente nur 15 Jahre gültig. Sie müssen also wie Reisepässe oder Personalausweise regelmäßig erneuert werden.

Bei allen seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen gilt das schon. Sie entsprechen bereits den gültigen Standards und müssen vor Ablauf ihrer Gültigkeit nicht umgetauscht werden.

Kann man den alten Führerschein als Erinnerung behalten?

Das geht. Wer möchte, kann ihn nach dem Umtausch wieder mit nach Hause nehmen – er wird vorher nur von der Behörde ungültig gemacht.