Kreis Herford. Im Impfzentrum des Kreises Herford können in der kommenden Woche Personen mit schweren Vorerkrankungen geimpft werden. Das teilt der Kreis Herford am Freitag, 26. März, mit. Dies ist durch den neuen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. März möglich. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 6. April 2021. Danach soll die Impfung von Personen mit Vorerkrankungen bei den Hausärzten erfolgen.
Bis einschließlich 5. April stehen im Impfzentrum zusätzliche Biontech-Termine für Menschen bereit, die aufgrund einer besonderen Erkrankungs-Situation eine sofortige Impfung benötigen. Für diese Termine wurde ein entsprechendes separates Impfkontingent zur Verfügung gestellt. Die ersten beiden Tage werden mit den bereits vorliegenden Anträgen gebucht, ab dem 31. März sind täglich weitere Termine frei.
Wie funktioniert die Terminvergabe für die Impfung?
Die Impfterminvergabe für die kommende Woche wird über den Kreis Herford organisiert. Die Terminbuchungen starten in der kommenden Woche von 8 bis 16 Uhr über das Bürgertelefon des Kreises Herford: (05221) 13 15 00. Dort werden die Kontaktdaten abgefragt. In den folgenden Tagen melden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Terminteam des Kreises telefonisch, um die Impftermine mit den berechtigten Personen zu vereinbaren.
Was brauche ich für diesen Termin alles?
Termine können ausschließlich Personen erhalten, die erhebliche Vorerkrankungen, ein ärztliches Zeugnis von ihrem Hausarzt oder behandelnden Arzt haben und ihren Wohnsitz im Kreis Herford haben. Der Arzt muss die Zugehörigkeit zur Gruppe 2 „Hohe Priorität" bescheinigen. Dieses Attest muss im Impfzentrum vorgelegt werden. "Ohne ein solches Attest, kann leider keine Impfung erfolgen", heißt es vonseiten des Kreises.
Wer bekommt einen Termin?
Es werden ausschließlich Impftermine vergeben für Personen die laut aktueller Impfverordnung, ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Zuallererst müssen sie ihren Wohnsitz im Kreis Herford haben.
Zu den Berechtigten gehören Personen mit einer Vorerkrankung mit hoher Priorität (§ 3 Abs. 1 Nr.2 CoronaImpfV):
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
- Personen nach Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
- Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40) Ärztliches Attest über die hohe Priorität nach § 3 Abs. 1 Nr.2 CoronaImpfV
Sollen Ü80-Jährigen im Kreis Herford vorgezogen werden?
Auch der Kreis Herford hatte überlegt, wie auch andere Kreise in OWL, die Termine der Ü80-Jährigen vorzuziehen. Für diese Personengruppe sind noch bis Ende April Ersttermine geplant. Durch eine neue Regelung des Landes hätte aber ein Vorziehen der Termine zur Folge, dass der Zweittermin nicht mehr nach drei Wochen, sondern nach sechs Wochen erfolgen muss. Dadurch könnten zwar Erstimpfungen eher erfolgen, aber der Vollschutz, der erst nach der zweiten Impfdosis gegeben ist, wäre nicht eher als ursprünglich erreicht. Eine Verlegung der Termine hätte mehr Verwirrung als Nutzen zur Folge.
Daher hat der Kreis Herford sich dazu entschieden, die geplanten Termine so zu belassen und eine weitere sehr vulnerable Personengruppe zu berücksichtigen.
Personen über 80 Jahre, die noch keinen Impftermin haben, können sich weiterhin über die Telefonnummer 116 117 einen Termin buchen. Es stehen noch Termine für diese Gruppe zur Verfügung.
Impfungen der 70 bis 79-Jährigen sind ab dem 8. April geplant
Ab dem 6. April wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet.
Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, ist es geplant, dass die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen.