Herford

Gegen den Muezzin-Ruf: Bürgerinitiative sammelt 14.000 Unterschriften

Initiator Roland Sprenger (AfD) möchte die Petition Tim Kähler persönlich überreichen. Wie der Bürgermeister darauf reagiert.

In der Ditib-Moschee an der Bielefelder Straße erklingt der Ruf. | © Alexander Graßhoff

26.02.2021 | 26.02.2021, 10:00

Herford. Die „Bürgerinitiative gegen den Muezzin-Ruf in Herford" möchte Bürgermeister Tim Kähler 14.000 Unterschriften einer Petition überreichen. In einem Schreiben bittet der Initiator Roland Sprenger (AfD) darum, dem Bürgermeister diese Unterschriften vor dem Rathaus zu übergeben. In seinem Antwortschreiben erklärte jetzt Bürgermeister Tim Kähler, dass er die Unterschriften gerne über den Postweg entgegennimmt, um die Intention zu prüfen und zu bewerten.

Der Bürgermeister lade Roland Sprenger als Herforder Bürger zeitnah ins Rathaus ein, um mit ihm die Rechtslage zu erörtern. Er könne durch eine weitere Person begleitet werden, so die Stadt in einer Mitteilung.

Stadt weist auf einige Dinge hin

Zudem werde Sprenger darüber informiert, dass es ihm als Herforder Bürger freistehe, in der März-Ratssitzung von seinem Recht Gebrauch zu machen und gemäß der Geschäftsordnung des Rates Fragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu stellen. Die Anfragen müssten spätestens drei Tage vor der Ratssitzung bis 12 Uhr schriftlich im Büro des Bürgermeisters eingegangen werden. Der Fragende müsse in der Ratssitzung anwesend sein, damit die Antworten verlesen werden können. Eine Aussprache erfolge nicht.

Ohne der konkreten Prüfung der Petition, die erst nach deren Eingang erfolgen könne, vorzugreifen, wurde Sprenger laut Stadt bereits einige Dinge hingewiesen:

Änderung des Grundgesetzes nötig

Eine wesentliche Rolle bei der Prüfung werde unter anderem die kommunalrechtlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen spielen, wenn es darum gehe, auf welcher Rechtsgrundlage der Muezzin-Ruf in Herford zulässig oder zu untersagen sei. „Sofern es darum geht, ob ein Muezzin-Ruf in Deutschland überhaupt rechtlich zulässig ist, haben wir darauf hingewiesen, dass diese Frage insbesondere über Artikel 4 des Grundgesetzes grundrechtlichen Bezug hat. Dies wäre daher auf Bundesebene zu klären und eine Änderung des Grundgesetzes etwa im Bundestag mit einer qualifizierten Mehrheit zu entscheiden. Für eine solche Anregung steht es Herrn Sprenger gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes frei, sich mit einer Petition an den Bundestag und dort an den zuständigen Petitionsausschuss zu wenden, der entsprechende Eingaben prüft und das weitere Verfahren einleitet", teilt die Stadt mit.

Roland Sprenger werde nach einer Prüfung und Bewertung durch die Verwaltung der Stadt Herford eine entsprechend fundierte Rückmeldung auf dem Postweg erhalten.