Kritik an Unfallkommission

ADFC nach tödlichem Unfall in Enger: Behörden seien "ignorant gegenüber Gefahr"

Zur Stellungnahme der Unfallkommission äußert sich nun auch Uwe Diekmann für den ADFC Enger-Spenge - und übt deutliche Kritik.

Ein speziell ausgebildetes Verkehrsunfallaufnahme-Team der Bielefelder Polizei war bei dem Unfall Mitte Juni hinzugezogen worden, um den Unfallhergang aufzuklären und Spuren zu sichern. | © Claus Frickemeier

14.07.2023 | 14.07.2023, 10:59

Enger. Nach dem schweren Unfall auf der Meller Straße in Enger, bei dem Mitte Juni ein 59-jähriger Rennradfahrer von einem überholenden Auto touchiert und tödlich verletzt worden ist, hatte sich auch die Unfallkommission des Kreises Herford zu der Verkehrssituation auf der Landesstraße gegenüber der NW geäußert. „Letztendlich sind wir zu dem Schluss gekommen, dass hier keine verkehrsrechtliche Maßnahme wirklich greifbar ist“, hatte Uwe Nolte, Geschäftsführer der Unfallkommission, gesagt.

Dazu nimmt Uwe Diekmann vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) nun seinerseits Stellung: "Die Stellungnahme der Unfallkommission habe ich mit Entsetzen zur Kenntnis genommen", schreibt er. "Wie kann man seitens der Behörden nur so ignorant über die Gefährlichkeit der Meller Straße für Fußgänger und Radfahrer hinwegschauen." Seiner Ansicht nach hätte sich der Unfall durch verkehrliche Veränderungen verhindern lassen.

Nur durch einen separaten Fuß-Radweg könne ein geschützter Raum für Radfahrer und Fußgänger geschaffen werden. "Zur Erinnerung: Vor über 43 Jahren, im Januar 1980, ist ein Fußgänger in diesem Abschnitt der Meller Straße durch einen Autofahrer tödlich verletzt worden. Im Jahr 2002 und 2013 gab es zwei Unfälle mit einem schwerverletzten Kind/Jugendlichen. Nun ein weiterer Unfall mit einem tödlich verletzten Radfahrer." Diekmann fragt: "Wie viele Tote und Schwerverletzte muss es denn noch geben, bis seitens der Behörden reagiert wird?"

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Kritik an Straßen.NRW

Straßen.NRW sei für diese Landstraße als Baulastträger zuständig, habe die Notwendigkeit eines separaten Radweges aber seit "nunmehr Jahrzehnten ignoriert" und sehe "immer noch keine Möglichkeit, 'in absehbarer Zeit' einen Radweg zu realisieren".

Inzwischen sorge "wenigstens die Stadt Enger" mit dem geplanten Radweg Nordhofstraße für eine sichere Parallelverbindung. "Aber es gibt noch Lücken in einer durchgängigen sicheren Radverkehrsverbindung von und nach Dreyen." Ein erster Schritt ist Diekmanns Ansicht nach ein separater Radweg zwischen Ortsausgang Dreyen und der Einmündung der Straße "Zur Hegge". "Dieser muss schnellstens realisiert werden."

Diekmann schreibt weiter: "Eine Kommission sollte nicht nur Feststellungen treffen, sondern auch nach alternativen Lösungen suchen. Auch hier sehe ich Straßen.NRW gefordert und in der Umsetzungspflicht. Selbstverständlich muss hier am System Straße etwas verändert werden, wenn schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer auf dieser Straße gefährdet sind."

Keine sichere Zuwegung zu den Bushaltestellen

Laut Definition spreche man hier nicht von einem Unfallschwerpunkt. "Fakt aber ist: Die Meller Straße ist für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer lebensgefährlich", teilt er weiter mit.

Vor wenigen Jahren seien neue barrierefreie Bushaltestellen an der Meller Straße errichtet worden. Eine sichere Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer sei jedoch nicht bedacht worden. "Dieses zu ändern sollte auch das Bestreben und Ziel einer Unfallkommission und der zuständigen Behörden sein."

Anfang 2022 sei in NRW das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG) in Kraft getreten. Eines der Ziele dieses Gesetzes sei die „Vision Zero“, die Verkehrssicherheit für Radfahrer so zu verbessern, dass niemand im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werde und lebenslange Schäden davontrage. "Die Fuß- und Radverkehrsführungen sind so zu gestalten, dass auch individuelle Fahrfehler von Autofahrern nicht zu folgenschweren gravierenden Verkehrsunfällen führen", betont Diekmann. Sämtliche Entscheidungsträger vor Ort seien "in der Umsetzungspflicht dieses geltenden Landesgesetzes". Dieses gelte auch für Straßen.NRW, schließt Uwe Diekmann.

Hier geht's zu allen Artikel zu dem tödlichen Unfall mit dem Rennradfahrer.