Kreis Herford. Der Kreis Herford weist daraufhin, dass im Kreisgebiet nach wie vor die Ausgangssperre gilt. Sie gilt im Zuge einer Allgemeinverfügung seit dem 24.12.2020 und bis zum Sonntag, 10.01.2021. Der Nachbarkreis Minden-Lübbecke hebt die Sperre dagegen auf und begründet das mit dem sinkenden Inzidenzwert (167,8).
Der Kreis teilt dazu mit: Wegen einer widersprüchlichen Aussage des NRW Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, hatte es Irritationen wegen der verhängten Ausgangssperren gegeben. Laumann hatte am Mittwoch in einer TV-Sendung erklärt, dass die Ausgangssperren ausgesetzt worden seien.
Kreis geht von steigenden Zahlen aus
Die Aussage von Minister Laumann kann der Kreis Herford nicht nachvollziehen, heißt es in einer Pressemitteilung. Wegen des lokalen Infektionsgeschehens habe in Abstimmung mit dem Ministerium, welches von Herrn Laumann geleitet werde, neben dem Kreis Herford auch andere Kreise tatsächlich noch eine Ausgangssperre.
Die Ausgangssperre ist laut dem Kreis Herford ein – durch gerichtliche Überprüfung – zulässiges und geeignetes Mittel, um das Infektionsgeschehen zu reduzieren, auch wenn der Inzidenzwert unter 200 gefallen ist. Mit einer Inzidenz von 172,4 hat der Kreis Herford derzeit einen recht hohen Inzidenzwert unter den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW. Der Kreis geht zu dem von weiter steigenden Zahlen aus.
Kein Rückgang in Krankenhäusern
Ausweislich der Veröffentlichung des RKI ist bei der Interpretation der Fallzahlen zudem zu beachten, dass während der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage weniger Personen einen Arzt aufgesucht haben und dadurch wohl weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt wurden, so der Kreis. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet würden. Die tatsächlichen Infektionszahlen dürften somit höher sein.
Täglich werde die Corona-Lage im Kreis Herford kritisch ausgewertet und bewertet, informiert Sprecherin Petra Scholz. Hierbei würden die Entwicklung der Tagesinzidenz, das allgemeine Infektionsgeschehen und die Lage in den Krankenhäusern sowie in der Kontaktnachverfolgung berücksichtigt. Ein nachhaltiger Rückgang des Infektionsgeschehens und eine Entlastung des öffentlichen Gesundheitswesens bzw. der Krankenhäuser seien bisher nicht eingetreten. Die weitergehenden Beschränkungen haben als Schutzmaßnahme im Kreis Herford also nach wie vor ihre Berechtigung.