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Trotz Corona-Krise: Keine Haushaltsbeschränkung für Enger

Belastungen für Bürger und Unternehmen oder eine mögliche Haushaltssperre sollen durch eine Veränderung des kommunalen Haushaltsrechtes vermieden werden.

Durch eine Neuerung in der Gesetzgebung zum städtischen Haushalt der NRW-Städte soll eine zu starke Belastung der Bilanzen durch die Corona-Pandemie erreicht werden | © Andreas Sundermeier

Andreas Sundermeier
05.05.2020 | 05.05.2020, 19:00
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