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Boshafte Bewertungen im Internet: Wo ist die Grenze des Erlaubten?

Nach der großen Resonanz auf den NW-Artikel über Google-Rezensionen, die als Racheinstrument benutzt werden, erklärt ein Bünder Anwalt, was geht und was nicht.

So lange es nur bei der Abgabe von Bewertungen in Form von Sternen geht, gibt es selten Grund zur Beschwerde. Problematisch kann es aber werden, wenn unsachliche und beleidigende Kommentare zusätzlich abgegeben werden, die zunächst für alle sichtbar sind. | © Pixabay

Gerald Dunkel
26.03.2023 | 26.03.2023, 05:00
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