
Verl. Die Stadt Verl will weiterhin Ärzte und Apotheker, die sich im Stadtgebiet niederlassen, finanziell unterstützen. Für diesen Vorschlag der Verwaltung hat sich der Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung des Rates zuletzt einstimmig ausgesprochen. Aus Sicht der Stadt ist das Programm ein Erfolg: Zwölf Mediziner seien mit Hilfe der Förderrichtlinie seit dem Jahr 2016 akquiriert worden, sagte Bürgermeister Robin Rieksneuwöhner.
Die Kommune will mit diesem Instrument eine gute ärztliche und fachärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln und pharmazeutischen Dienstleistungen in Verl sicherstellen.
Einen weiteren Erfolg des Programms meldete der Bürgermeister kürzlich. Denn: Die Hausarztpraxis von Verena Folkers und Christian Dieckhoff in Sürenheide erhält Verstärkung. Medizinerin Christiane Nuss wird das Praxisteam künftig unterstützen.
Erweiterung der Praxis um rund 100 Quadratmeter geplant
Die gebürtige Verlerin, die 2002 am örtlichen Gymnasium ihr Abitur ablegte, ist bereits Fachärztin für Anästhesie. Derzeit absolviert sie eine 24-monatige Weiterbildung zur Fachärztin für Allgemeinmedizin – mit dem Ziel, künftig als Hausärztin tätig zu sein.
Darüber hinaus plant die Praxis, die seit 2017 in den städtischen Räumlichkeiten über dem Elli-Markt beheimatet ist, eine Erweiterung um rund 100 Quadratmeter im ersten Obergeschoss. Die zusätzlichen Räume sollen mehr Platz für Behandlungen und Abläufe schaffen und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter verbessern.
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„Das sind gute Nachrichten“, betont Robin Rieksneuwöhner, „eine verlässliche hausärztliche Betreuung ist essenziell für eine wohnortnahe und umfassende Gesundheitsversorgung.“
Befristung für Förderrichtlinie soll perspektivisch verlängert werden
Im vergangenen Jahr war das inzwischen unter dem Namen „Richtlinie zur Förderung von Einrichtungen des Gesundheitswesens auf dem Stadtgebiet der Stadt Verl“ geführte Zuschussprogramm überarbeitet worden.
Kamen bis dahin nur Mediziner in den Genuss der finanziellen Unterstützung, so wurde 2024 der Empfängerkreis der Zuwendung um Apotheker, Zahnärzte und Kieferorthopäden erweitert.
Die Förderrichtlinie läuft zum Jahresende aus. Die Befristung soll nun vorerst bis zum 31. Dezember 2027 verlängert werden. In dieser Fristverlängerung sieht die Stadt eine bessere Planbarkeit für niederlassungswillige Ärzte und Apotheker.
Wer Fördermittel beansprucht, muss zehn Jahre in Verl tätig sein
Wer die Fördermittel in Anspruch nimmt, verpflichtet sich, zehn Jahre in Verl tätig zu sein. Andernfalls müssen sie anteilig zurückgezahlt werden.
Die Stadt gewährt bei der Neuniederlassung oder bei der Übernahme der Praxis eines ausgeschiedenen Arztes, bei der Einrichtung einer Zweitpraxis sowie der Einstellung eines Arztes für Praxiseinrichtung und Anschaffung von medizinischem Gerät einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 50 Prozent der aufgewendeten Kosten, höchstens jedoch 50.000 Euro.

Seit 2020 übernimmt sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von weiteren 60.000 Euro, mit denen das Land Nordrhein-Westfalen bis dahin die Ansiedlung im ländlichen Raum unterstützt hatte.
Stadt sei „gut unterwegs“, findet Bürgermeister Rieksneuwöhner
Insgesamt kann ein niederlassungswilliger Arzt in Verl also mit einer maximalen Förderung in Höhe von 110.000 Euro rechnen. Die Stadt sei damit sowohl im Kreis Gütersloh als auch im Vergleich zu ähnlich großen Kommunen in der Region „gut unterwegs“, sagte Rieksneuwöhner um Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung.