Steinhagen. Eine Autobahndrängelei auf der A 2 und A 33 im August 2018 hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Auf der Anklagebank im Haller Amtsgericht saß ein 56-jähriger Steinhagener. Ihm wurden Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen.
Die Auseinandersetzung begann auf der A 2. Der Steinhagener fuhr nach seiner Darstellung seinen Audi Q 5 mit Tempomat und einer Geschwindigkeit von rund 150 Stundenkilometer. Hinter ihm sei der Osnabrücker BMW gewesen, dessen Fahrer sich mit Lichthupe den Weg habe freimachen wollen. Bei diesem Manöver soll der Hintermann so nah aufgefahren sein, dass der Angeklagte das Kennzeichen nicht gesehen habe.
"Menschen zu maßregeln, ist Sache der Polizei oder der Justiz"
Das Kräftemessen setzte sich fort, als beide von der A 2 auf die A 33 in Fahrtrichtung Halle wechselten. Hier überholte der Osnabrücker zunächst. Später, kurz vor der Abfahrt in Künsebeck, wo die Autobahn damals endete, überholte der Angeklagte und veranlasste seinen Gegner schließlich zum Anhalten.
Nach heftigem Wortwechsel soll, so die Anklage, der Steinhagener seinem Gegner einen Schlag auf den Kopf versetzt haben. Das blieb bestritten, wurde vor Gericht auch nicht weiter erörtert. Im Laufe der Verhandlung bedauerte der Steinhagener, dass er sein Gegenüber überhaupt angehalten habe. „Menschen zu maßregeln, ist Sache der Polizei oder der Justiz. Es war ein Fehler, es so zu machen", räumte der 56-Jährige ein.
Auf Vorschlag des Verteidigers im Einvernehmen mit Staatsanwaltschaft und Gericht wurde das Verfahren gegen Zahlung von 3.000 Euro eingestellt. Das Geld geht an eine soziale Einrichtung in Steinhagen.