
Update: Einen konkreten Verdacht, dass an der Bundesstraße 64 Kampfmittel im Boden lagern könnten, gibt es nicht. Dass der „Landesbetrieb Straßen NRW“ dort zwischen den Anschlussstellen Gütersloher Straße und B61 am Donnerstag und Freitag, 3. und 4. Juli, den Boden nach Kampfmitteln sondiert, hat mit anstehenden Erdbaumaßnahmen zu tun.
Aufgestellt werden sollen an der B64 Schilderbrücken, die auf Pfählen montiert werden. Es sei ein Standardvorgehen, vorher bei der zuständigen Ordnungsbehörde den Bereich bezüglich einer Kampfmittelbelastung abzufragen. Ausgewiesen werden Bereiche, die im Krieg bombardiert wurden oder wo sich Schützengräben befunden haben, informiert Florian Wild, Sprecher des Landesbetriebs. Liegt eine Maßnahme innerhalb eines Verdachtsbereiches, gibt es vor den Baumaßnahmen eine Sondierung, „um einen sicheren Arbeitsablauf zu gewährleisten.“
An drei Standorten an der B64 wird der Boden mit Messsensoren auf Kampfmittelreste untersucht. Auch Bohrungen werden vorgenommen, da die Schilderbrücken eine Gründungstiefe von etwa zehn Metern haben. So tief kann der Untergrund mit Magnetik oder Radarsensorik nicht untersucht werden. Weil der Verkehr an den Sondierungsstellen aus Gründen der Arbeitssicherheit auf eine Fahrspur beschränkt wird, kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen.
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Rheda-Wiedenbrück. Wegen Kampfmittelsondierungsarbeiten im Bereich der B64, kann es am Mittwoch, 3. Juli, und Donnerstag, 4. Juli, zu Verkehrsbehinderungen kommen. Das teilt Straßen NRW jetzt mit.
Laut Angaben von Straßen.NRW finden die Arbeiten in drei Bereichen zwischen der Anschlussstelle Gütersloher Straße und Anschlussstelle B61 statt. Die Fahrbahn wird aus Arbeitssicherheitsgründen im Bereich der Arbeitsstelle auf eine Spur verengt.

Bei einer Kampfmittelsondierung werde mit Messsensoren der Untergrund auf mögliche Kampfmittelreste untersucht. Das erfolge mittels Magnetik oder Radarsensorik. So können Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, die ein Indiz auf Kampfmittel geben können.
Was sind Kampfmittel?
Bei den Kampfmitteln handelt es sich im Sinne des Gesetzes für gewahrsamslos gewordene Gegenstände militärischer Herkunft oder Teile solcher Gegenstände. Entweder enthalten diese Explosionsstoffe oder bestehen aus solchen. Dazu gehören unter anderem Gewehrpatronen, Granaten, Bomben, Spreng- und Zündstoffe, aber auch Gegenstände, die Kampfstoffe, Nebelstoffe oder Reizstoffe enthalten, wie der Kampfmittelräumdienst der Polizei Bremen angiebt.