Kreis Gütersloh

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Neue Tempo-30-Zonen im Kreis: Wer haftet, wenn die Feuerwehr zu spät kommt?

Eine Verordnung regelt, dass die Haller Feuerwehr innerhalb von zehn Minuten nach Alarmierung am Brandort sein soll. Wenn Verkehrsregelungen das verhindern, könnte der Rat in Haftung genommen werden.

Eine erste Einheit der Haller Einsatzkräfte soll möglichst zehn Minuten nach Alarmierung am Einsatzort eintreffen. | © Sarah Jonek

30.08.2021 | 30.08.2021, 13:30
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