Halle. Kaum waren Anfang vergangenen Jahres die ersten Fahrzeuge über den A 33-Abschnitt zwischen Künsebeck und Alleestraße gerollt, da sackte der Boden unweit der Auffahrt in Richtung Bielefeld auf beiden Fahrbahnseiten ab.
Die dadurch entstandene und bis heute dort befindliche Bodenwelle bewirkte das aktuell dort gültige Tempolimit von 80 Stundenkilometern. Plante man anfangs noch die umgehende Ausbesserung, so dreht sich mittlerweile ein langfristiger Streit um diese Absenkung.
Wer muss die Kosten übernehmen?
„Die Gutachter haben sich die Stelle vor einer Woche angeschaut. Nun wird es zu einer Gerichtsverhandlung am Bielefelder Landgericht kommen", erklärt Sven Johanning. Sprecher des Landesbetriebs Straßen.NRW.
Einen Termin für dieser Verhandlung gibt es jedoch noch nicht, zunächst muss das Gutachten ausgewertet werden. Ziel der Verhandlung ist es, festzustellen, wer den Schaden verursacht hat und somit die Kosten für die Ausbesserung übernehmen muss.
"Das ist eine unangenehme Sachen, die natürlich beseitigt werden muss"
„Das ist eine unangenehme Sache, die natürlich beseitigt werden muss", sagt Johanning. Gleichwohl betont er, dass keinerlei Gefahr für Autofahrer besteht. Halte man sich an die vorgegebene Geschwindigkeit, sei die Bodenwelle kaum spürbar. Dafür ist sie jedoch sichtbar. Bremsspuren belegen, dass so mancher Fahrzeughalter offenbar erst beim Anblick der Senke aufs Bremspedal tritt.
Nun gilt es also zu klären, warum es zur Absenkung der Fahrbahn gekommen ist. Möglicherweise ist der Boden im Vorfeld nicht ausreichend untersucht worden. Eine Torflinse, ähnliche wie beim neuen Masch-Sportplatz könnte der Grund sein, ebenso ein Materialfehler oder Mängel bei den ausgeführten Arbeiten.
Das Gericht muss nun entscheiden, wer den Mangel verursacht hat und ihn somit auch beheben muss. Bis dahin dürften aber noch einige Monate vergehen.