Halle

Blitzer Nico aus dem Kreis Gütersloh muss sich den Richtern stellen

Geschwindigkeitskontrolle auf der Haller Westumgehung: Es scheint fraglich zu sein, ob die Messungen gerichtsfest sind.

Blitzer Nico an der Westumgehung speichert die Rohdaten seiner Messungen nicht. Das könnte ihm und dem Kreis zum Verhängnis werden. | © Uwe Pollmeier

04.07.2019 | 04.07.2019, 13:00

Halle. In Bielefeld heißt er Bernhard, im Kreis Gütersloh Nico. Gemein haben die beiden mobilen Radarfallen allerdings ihren Erfolg. Zahlreiche Temposünder erhielten per Post Fotos samt Zahlungsaufforderungen, da die zu schnell an den grauen Kästen vorbeigerast waren. Allerdings klären Richter des saarländischen Landesverfassungsgerichts derzeit, ob die erfolgten Messungen überhaupt vor Gericht Bestand hätten.

Der Knackpunkt: Rohdaten werden nicht gespeichert

Der Knackpunkt könnte demnach darin liegen, dass der Blitzer die Rohdaten nicht speichert. Sicherheitshalber hat das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld den Kauf eines weiteren Blitzers bis zur Entscheidung des Gerichts auf Eis gelegt. Bis zur Entscheidung der Richter im Saarland dürften noch einige Wochen vergehen, zudem muss dann noch abgewartet werden, wie Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Sache sehen.

Wenig beeindruckt von der momentanen Unklarheit zeigt sich hingegen der Kreis Gütersloh. „Wir sehen das ganz gelassen. Es gibt immer irgendwelche Klagen", sagt Jan Focken, Sprecher der Gütersloher Kreisverwaltung. Mit Blick auf Nico, der seit Jahresbeginn an der haller Westumgehung Jagd auf Temposünder macht, verweist er jedoch auf zahlreiche Gutachten, die belegen, dass das Messgerät gerichtsfest arbeitet. „Der Hersteller hat uns versichert, dass alle Messwerte in Ordnung sind", sagt Focken. Man habe daher keinerlei Zweifel an der Fähigkeit Nicos.