Gütersloh. Am 17. November können Gütersloher über die Nachfolge des abgewählten Bürgermeisters Norbert Morkes entscheiden. Das teilt der Kreis Gütersloh jetzt mit.
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Laut der maßgeblichen kommunal- und wahlrechtlichen Vorschriften, muss die Aufsichtsbehörde den Termin für die Neuwahl festlegen. Im Fall der Stadt Gütersloh ist der Landrat die untere staatliche Verwaltungsbehörde. Landrat Sven-Georg Adenauer hat nun Sonntag, 17. November, als Termin festgelegt.
Sollte ab diesem Tag keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten, soll zwei Wochen später, am 1. Dezember, eine Stichwahl stattfinden. Bei der Stichwahl stehen die Kandidaten auf dem Wahlzettel, die im ersten Durchgang die meisten Stimmen bekommen haben.
Neuer Bürgermeister für sechs Jahre im Amt
„Gewählt wird die künftige Bürgermeisterin oder der künftige Bürgermeister für eine Amtszeit von knapp sechs Jahren“, heißt es in der Mitteilung des Kreises. Die längere Amtszeit des neuen Gütersloher Bürgermeisters sei auf die Regelungen der Gemeindeordnung NRW zurückzuführen.
Demnach werde der Nachfolger eines aus dem Amt ausgeschiedenen Bürgermeisters bis zum Ende der nächsten Wahlperiode des Rates gewählt. In diesem Fall folglich bis zum 31. Oktober 2030.