Gütersloh. Gleich zwei Parteien haben in der Sitzung des Finanzausschusses in dieser Woche Vorschläge zur Gestaltung der Gewerbe- und Grundsteuer eingebracht. Der Grund dafür waren die vorgeschlagenen Steuererhöhungen der Verwaltung, die für die Grünen und die BfGT zu hoch ausfallen.
Konkret fordern die Bürger für Gütersloh (BfGT) eine Grundsteuer A in Höhe von 360 Prozent, eine Grundsteuer B in Höhe von 606 Prozent und eine Gewerbesteuer in Höhe von 425 Prozent.
„Die im Haushaltsentwurf 2024 angesetzten Steuersätze kann die BfGT-Ratsfraktion nicht mittragen, da die Bürger unserer Stadt dadurch überproportional belastet werden könnten“, sagen Jürgen Behnke und Thomas Kessenjohann. Um den Wirtschaftsstandort Gütersloh weiterhin zu sichern, stelle sich daher eine Erhöhung der Gewerbesteuer zu den anvisierten Werten für die BfGT nicht dar.
Neue City-Wache im Erdgeschoss des Gütersloher Rathauses?
Die Grünen schlagen ebenfalls vor die Gewerbesteuer auf den fiktiven Hebesatz des Landes von 416 Prozent festzusetzen. „Der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Gütersloh, auch in Konkurrenz zu den Nachbarkommunen, muss das Ziel einer nachhaltigen Finanzpolitik sein. Daher können wir die vorgeschlagenen Steuererhöhungen bei der Gewerbesteuer nicht mittragen,“ äußert sich Maik Steiner, Sprecher der Grünen Ratsfraktion.
„Der Vorschlag ist als ein Angebot an alle demokratischen Fraktionen zu verstehen, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu verabschieden, um nicht in die Haushaltssicherung zu geraten“, fügt er hinzu.
Des Weiteren schlagen die Grünen unter anderem vor die Parkkosten so zu gestalten, dass ein Einnahmevolumen von vier Millionen Euro im Jahr 2024 erzielt werden kann. Außerdem wollen sie prüfen lassen, ob es der Kreispolizeibehörde ermöglicht werden kann, gemeinsam mit dem Ordnungsamt eine City-Wache im Erdgeschoss des Rathauses einzurichten. So sollen die Kosten – rund 120.000 Euro – des privaten Wachdienstes, der derzeit im Rathaus tätig ist, eingespart werden können.
Gewerbe- und Grundsteuer sollen in Gütersloh deutlich erhöht werden
Dem gegenüber steht der Haushaltsentwurf der Stadtverwaltung. Dieser sieht deutliche Erhöhungen der Gewerbesteuer und der Grundsteuer A und B vor. Konkret soll der Gewerbesteuerhebesatz um 56 Prozentpunkte auf 470 Prozent erhöht werden.
Bei der Grundsteuer A sieht der Entwurf eine Steigerung um 113 Prozentpunkte auf 360 Prozent vor. Am stärksten soll die Grundsteuer B erhöht werden. Hier klettert der Hebesatz auf 720 Prozent – eine Steigerung um 241 Prozentpunkte. Zum Vergleich: Der Durchschnitt in NRW liegt aktuell bei 559 Prozent.
Das bedeutet für ein durchschnittliches Einfamilienhaus (Baujahr 1986) Mehrkosten von 150 Euro jährlich. Eigentümer eines durchschnittlichen Einfamilienhauses (Baujahr 2020) müssten 375 Euro jährlich mehr zahlen. Für eine Eigentumswohnung (Baujahr 1984) würden Mehrkosten von rund 110 Euro pro Jahr entstehen.
Kommentar: Adieu, wohlhabendes Gütersloh - es wird Zeit, dass wir das zur Kenntnis nehmen
Haushalts-Verabschiedung in Gütersloh verschoben
Welche dieser Vorschläge und welche Steuersätze in Zukunft umgesetzt werden, müssen die Ratsfraktionen in den kommenden Wochen beraten und entscheiden. Das gestaltet sich jedoch alles andere als einfach. „Ich habe noch nie erlebt, dass eine Haushaltseinbringung auf eine so geringe Zustimmung gestoßen ist“, sagt der Vorsitzende des Finanzausschusses Marco Mantovanelli (Grüne).
Dementsprechend wurde auch die Verabschiedung des Haushaltes, die eigentlich für die Ratssitzung am kommenden Donnerstag geplant war, auf den 3. Mai verschoben.