Gütersloh/Bielefeld. Den Blick hielt er die meiste Zeit gesenkt, mutmaßlich war ihm die ganze Sache auch peinlich: Das Bielefelder Landgericht hat einen 21 Jahre alten Mann aus Gütersloh wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung unter Einbeziehung eines früheren Urteils zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat nach einigem Hin und Her letztlich eingeräumt.
Zum Prozessauftakt hatte er die Vorwürfe noch bestritten, letztlich gab Ilyas V. (Namen aller Betroffenen geändert) allerdings doch noch weitestgehend zu, was ihm die Bielefelder Staatsanwaltschaft zur Last legte.
Demnach hatte V. am Abend des 24. Oktobers 2022 einen alkoholisierten jungen Mann in einem Auto zu einem Gütersloher Parkplatz gebracht. Doch handelte es sich dabei mitnichten um einen Gefallen, hatte V. mit dem Fahrgast aus seiner Sicht doch noch eine Rechnung offen. Denn Ilyas V. beschuldigte den Mitfahrer, ihm zuvor sein Auto geklaut zu haben – und sann auf Rache.
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Begleiterin filmt das Geschehen mit dem Handy des Opfers
Um den Betrunkenen abzustrafen und zu erniedrigen vergewaltigte V. den etwa gleichaltrigen Mann über einen längeren Zeitraum. Ein Begleiter des Angeklagten verhielt sich währenddessen passiv, die ebenfalls anwesende Nivin T. (21) filmte das Geschehen indes mit dem Handy des Geschädigten.
Die Staatsanwaltschaft war zunächst noch davon ausgegangen, dass Ilyas V. seinem Opfer gegenüber auch gewalttätig geworden sei. Dies ließ sich in der mehrtägigen Verhandlung jedoch nicht nachweisen.
Einem Mitarbeiter des Jugendamts gegenüber hatte Ilyas V. die Hoffnung geäußert, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Diese Hoffnung erfüllte sich jedoch nicht.
Urteil: Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren
Unter Einbeziehung eines früheren Urteils des Amtsgerichts Gütersloh – einer Geldauflage – verurteilte die III. Große Strafkammer des Bielefelder Landgerichts unter dem Vorsitz von Richter Carsten Nabel den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren.
Das Verfahren gegen die kognitiv deutlich eingeschränkte Mitangeklagte Nivin T. wurde indes eingestellt. Das Gericht erteilte ihr die Weisung, ein fünfstündiges soziales Training zu absolvieren.