Notunterkunft

Containerdorf für Geflüchtete entsteht auf früherem Flugplatz in Gütersloh

Die Bezirksregierung stellt in den nächsten Tagen 100 Wohncontainer auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne auf. Der Betrieb soll im Juni starten.

Auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes in Gütersloh entsteht ein Containerdorf für Geflüchtete. | © Andreas Frücht

14.04.2023 | 14.04.2023, 16:36

Gütersloh. Die Bezirksregierung Detmold will in den kommenden Tagen etwa 100 Wohncontainer auf dem Gelände der ehemaligen britischen Kaserne Princess Royal Barracks in Gütersloh abstellen. Weitere 200 Wohncontainer, die zurzeit auf dem Gelände der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Herford zwischengelagert werden, sollen schrittweise folgen.

Wie bereits berichtet, soll auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne eine Notunterkunft für geflüchtete Menschen eingerichtet werden. Der Betrieb der Notunterkunft mithilfe von Wohncontainern soll voraussichtlich im Juni starten. Die Nutzungsplanung für die Bestandsgebäude der ehemaligen Kaserne läuft derweil weiter.

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In den Wohncontainern können bis zu 600 Menschen untergebracht werden. Die Verpflegung der Geflüchteten soll laut einer Mitteilung der Bezirksregierung im ehemals als Impfzentrum genutzten Gebäude erfolgen. Ein Betreuungsdienst werde sich um die Bewohner kümmern. Auch ein Sicherheitsdienst werde vor Ort tätig sein.

Es sei davon auszugehen, dass in der Notunterkunft Princess Royal überwiegend Menschen wohnen würden, die aus Syrien, Afghanistan und dem Irak geflohen sind. Die Zusammensetzung der künftigen Bewohnerschaft hänge unter anderem von der Fluchtbewegung nach Deutschland ab.

Kinder werden nicht die Kitas und Schulen besuchen

Deren Entwicklung sei nicht vorhersagbar. In den landeseigenen Unterkünften seien aktuell landesweit nur wenige Schutzsuchende aus der Ukraine untergebracht. Das liege daran, dass derzeit nur eine geringe Zahl von Menschen aus der Ukraine nach Deutschland flüchte, heißt es.

Die in der landeseigenen Notunterkunft untergebrachten Kinder und Jugendlichen sollen nicht die Kitas oder Schulen in Gütersloh besuchen. Die Schulpflicht gelte erst, wenn Geflüchtete durch die Bezirksregierung Arnsberg auf die Kommunen in NRW verteilt worden seien. Die Kosten für den Betrieb der Notunterkunft einschließlich der Betreuung trage das Land.

Mit den Notunterkünften will das Land die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten entlasten. Bei der kommunalen Zuweisung von Schutzsuchenden würden der Stadt Gütersloh die in der Notunterkunft geschaffenen Plätze auf die Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz angerechnet. Für die Stadt vermindere sich laut Bezirksregierung die Aufnahmeverpflichtung von Asylbewerbern.