Gütersloh

Wann müssen Gütersloher Schnee räumen?

Schnee und Eis werden schnell zur Unfallgefahr auf den Wegen. Der Winterdienst der Stadt ist aber nicht überall in der Pflicht. Wann Anwohner räumen müssen und womit sie streuen dürfen.

Jede Menge Schnee hat es in der Nacht zu Sonntag in der Region gegeben. Doch wer muss ihn eigentlich wegräumen? | © Pixabay

09.02.2021 | 10.02.2021, 12:01

Gütersloh. In der Nacht zu Sonntag ist wie vom Deutschen Wetterdienst angekündigt, auch in Gütersloh und Umgebung jede Menge Schnee gefallen. Die Temperaturen sind frostig und so schnell wird die weiße Pracht nicht wieder von alleine verschwinden.

Für das Räumen von Straßen und Wegen ist aber nicht ausschließlich der Winterdienst der Stadt zuständig. Die Stadt sah sich bereits im Vorfeld bestens gerüstet für die vorhergesagten Schneemassen. Der Fachbereich Stadtreinigung der Stadt Gütersloh hat Antworten auf wichtige Fragen zum Winterdienst zusammengestellt:

1. Wann muss gestreut werden?

Es gilt: Schnee, der in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallen ist, sowie entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt werden.

Die Stadt Gütersloh streut beziehungsweise räumt auf den verkehrswichtigen Straßen und allen Radwegen so, dass der Winterdienst in der Regel bis 7 Uhr abgeschlossen ist.

2. Wo streut der Winterdienst der Stadt Gütersloh?

Der Winterdienst der Stadt Gütersloh ist verantwortlich für das städtische Straßen- und Wegenetz. Allerdings werden nur verkehrswichtige Straßen gestreut. Das sind etwa ein Drittel aller Straßen inklusive aller Radwege. Für Bundesstraßen und Kreisstraßen sind der Landesbetrieb StraßenNRW beziehungsweise der Kreis Gütersloh zuständig.

3. Wo müssen Bürger selbst streuen?

Nicht alle öffentlichen Wegeflächen des Stadtgebietes werden vom städtischen Winterdienst betreut. Für die Reinigung beziehungsweise den Winterdienst auf Gehwegen sind die Gütersloher Anlieger selbst verantwortlich. Liegt Schnee, ist dieser auf Gehwegen auf etwa eineinhalb Metern Breite zu räumen. Ist kein Gehweg vorhanden, dann ist der Winterdienst seitlich auf der Straßenfläche durchzuführen, so dass ein für Fußgänger gefahrlos nutzbarer Weg verfügbar gemacht wird.

4. Womit darf gestreut werden?

Grundsätzlich ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen zum Streuen für die Bürger verboten. Die Verwendung ist nur erlaubt, wenn besondere klimatische Ausnahmefälle auftreten, wie zum Beispiel Eisregen. Denn dann wirken „abstumpfende Mitteln" oftmals nur noch wenig. Außerdem darf Salz an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- beziehungsweise Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten genutzt werden. Umweltfreundliche Alternativen zum Salz sind unter anderem Sand oder Splitt.

5. Womit streut der Winterdienst der Stadt Gütersloh?

Das handelsübliche Auftausalz besteht zum großen Teil aus Koch- oder Steinsalz, also Natriumchlorid. Beim Winterdienst der Stadt Gütersloh wird sogenanntes „Feuchtsalz" eingesetzt: Das Salz wird mit einer Salzsole vermengt, bevor es genutzt wird. Diese Sole wird wiederum aus Streusalz und Wasser hergestellt. Sie bewirkt eine bessere Tauwirkung des Salzes und reduziert damit die auszubringende Salzmenge.

6. Hat die Stadt Gütersloh genügend Streumittel auf Lager?

Ja, zurzeit lagert die Stadt Gütersloh rund 2.000 Tonnen Streumittel, das Lager ist also gut gefüllt.

7. Wie ist der Ablauf beim städtischen Winterdienst?

Für den Winterdienst sind bei der Stadt Gütersloh 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Fachbereich Grünflächen sowie 15 aus dem Fachbereich Stadtreinigung im Einsatz. Neben den LKW-Streuern kommen dabei handgeführte Streukarren sowie Schneeschaufeln oder ähnliche Hilfsmittel zum Einsatz. Außer sieben LKWs sowie sieben kleinen Traktoren stehen den städtischen Mitarbeitern für den Winterdienst zwölf Pritschenwagen zur Verfügung. Je nach vorhergesagter Wetterlage beginnt der Winterdienst in der Regel zwischen drei und vier Uhr nachts, nachdem vorher Kontrollen durch einen Mitarbeiter der Stadtreinigung stattgefunden haben und die Notwendigkeit für einen Einsatz festgestellt wurde. Tagsüber sind die Mitarbeiter kurzfristig je nach Erforderlichkeit im Einsatz.

INFORMATION


Weitere Informationen zum Winterdienst und den Regelungen zur Straßenreinigung gibt es online unter www.stadtreinigung.guetersloh.de