Gütersloh/Bielefeld

58-Jähriger soll sich an Enkelin seiner Freundin vergangen haben

Ihm wird vorgeworfen, das fünfjährige Mädchen zweimal unsittlich berührt und auf der Toilette vor den Augen des Kindes an seinem Geschlechtsteil manipuliert zu haben. Er streitet alles ab.

Der 58-Jährige muss sich derzeit vor dem Bielefelder Landgericht verantworten. | © Symbolfoto/picture alliance

23.01.2020 | 23.01.2020, 17:00

Gütersloh/Bielefeld. Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat sich seit Donnerstag der 58-jährige Gütersloher Heinz S. (Name geändert) in mehrtägiger Hauptverhandlung vor der 20. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts zu verantworten.

Es geht um zwei Vorfälle, die sich am 16. Mai 2018 und danach ereignet haben sollen. Der Angeklagte soll in zwei Fällen sexuelle Handlungen an der damals fünfjährigen Enkelin seiner Lebensgefährtin vorgenommen haben. In einem weiteren Fall soll er vor dem Kind sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen haben.

Berührungen versehentlich im Spiel?

Tatort war die Wohnung des Angeklagten, der mit seiner Partnerin – sie ist die Großmutter des mutmaßlichen Opfers – , dem Mädchen und dessen Eltern in Gütersloh im selben Haus lebte.

Konkret wirft Staatsanwältin Laura Hinz dem Mann vor, die Fünfjährige zwei Mal unsittlich berührt und auf der Toilette vor den Augen des Kindes an seinem Geschlechtsteil manipuliert zu haben. In seiner Einlassung bestritt Heinz S. die Vorwürfe. Falls es tatsächlich zu Berührungen gekommen sein sollte, seien diese versehentlich im Spiel erfolgt, so seine Darstellung.

Fünjähriges Mädchen wird als Zeugin verhört

Er hatte allerdings in einer anderen Version behauptet, das Mädchen habe sich „auf seine Hand gesetzt", ein Widerspruch, auf den Vorsitzender Carsten Glashörster ihn hinwies. Weiter deutete der Angeklagte an, das Kind könnte ihn aus Rache für „Petzen" zu Unrecht belastet haben.

Unter diesen Umständen blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als das Mädchen, das von Rechtsanwältin Gabriele Martens als Nebenklägerin vertreten wird, als Zeugin zu hören. Das geschah natürlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Bereits vor der Vernehmung hatte Glashörster den Beteiligten mitgeteilt, dass das Gericht es bisher nicht für erforderlich gehalten habe, ein aussagepsychologisches Gutachten über die kleine Zeugin einzuholen. Der Verteidiger kündigte an, einen entsprechenden Antrag zu stellen, falls dies nötig sein werde.

Der Prozess wird am 30. Januar fortgesetzt.