Gütersloh

Versuchte sexuelle Nötigung: Zeugin bricht im Gerichtssaal zusammen

Die 22-Jährige schafft es nicht über die Erlebnisse in jener Nacht zu sprechen. Plötzlich soll ein Mann in ihrem Zimmer gestanden, ihren Rock hochgerissen und sie berührt haben.

Der Mann soll ihren Rock hochgerissen und sie berührt haben. | © Symbolfoto/Pixabay

13.01.2020 | 13.01.2020, 07:00

Gütersloh. Zuletzt hatte das Schöffengericht im September vergeblich versucht, eine Anklage wegen versuchter sexueller Nötigung zu verhandeln. Nun scheiterte auch der dritte Anlauf in dieser Sache. Die gerade begonnene Vernehmung des mutmaßlichen Opfers konnte nicht fortgesetzt werden. Die Frau bekam aufgrund übersteigerter Atmung keine Luft mehr. Sanitäter der nahen Feuerwache wurden herbei gerufen und die Zeugin vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht.

Nur mit beruhigenden Worten des Vorsitzenden Richters hatte die schon auf dem Flur schluchzende 22-Jährige aus Lüneburg in den Sitzungssaal geleitet werden können. Dort begann sie über den 9. April 2015 zu berichten. Damals lebte sie als Frau des Stiefbruders des Angeklagten im Haus von dessen Familie in Gütersloh.

Dann kam plötzlich jemand ins Zimmer

Sie habe aufgeräumt und sich, weil ihr unwohl gewesen sei, kurz aufs Bett gelegt. Da sei jemand ins Zimmer gekommen. „Ich dachte, mein Mann kommt rein, aber das war nicht so", brachte sie noch über die Lippen, dann kriegte sie keine Luft mehr.

Was damals danach in dem Zimmer geschehen sein soll, hatte zuvor die Staatsanwältin vorgetragen. Die Frau sei aufgesprungen, der Angeklagte habe sich aber auf sie gelegt. Er habe sie trotz Gegenwehr zu küssen versucht, sie mit den Händen berührt, ihr den Rock hoch gerissen, ihre Leggins aber nicht herunterziehen können. Dann habe jemand nach der Frau gerufen und er von ihr abgelassen.

Heftige Familienstreitigkeiten

Der Angeklagte, ein 39-jähriger Händler, sagte, er sei an dem Tag gar nicht zu Hause gewesen. Er habe zu der Zeit ein Gewerbe begonnen und sich tagsüber in seinem Lager aufgehalten. Auf Fragen des Vorsitzenden holte er weit aus und ließ Facetten einer komplexen, zeitweise durch heftigen Streit geprägte Familiengeschichte mit kosovarisch-muslimischem Hintergrund erkennen.

Das Gericht beschloss, das Verfahren auszusetzen, um in einem ärztlichen Gutachten die Fähigkeit der Zeugin klären zu lassen, sich mit dem Prozessgegenstand auseinander zu setzen und auszusagen. Bisher hatte sie sich einem Gutachten verweigert.