Gütersloh. Ein erleichtertes Aufatmen geht durch Saal 1 des Bielefelder Landgerichts, als Wolfgang Korte sein Mikrofon einschaltet und geradeaus ins stehende Publikum die beiden Schlagworte sagt: Totschlag und schuldig. Der Vorsitzende Richter hat keinen Zweifel daran, dass Jens S. (30) die Geschwister Helgard G. (74) und Hartmut S. (77) an Heiligabend 2013 in ihrem Haus am Stadtpark mit insgesamt 21 Messerstichen in alle lebenswichtigen Organe tötete. Er soll für 13 Jahre ins Gefängnis. Doch der Fall bleibt umstritten.
Gütersloh Doppelmord von Gütersloh: Gericht sieht im Täter nicht den Drahtzieher
Im Revisionsprozess um den Tod eines Geschwisterpaares ist der Angeklagte wegen zweifachen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt worden
Patrick Menzel
02.02.2016 | Stand 22.06.2022, 11:40 Uhr |
02.02.2016 | Stand 22.06.2022, 11:40 Uhr |