Personenkontrollen

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Nach Aschaffenburg-Tat: Gibt es auch in Bielefeld „gefährliche Orte“?

Der Park, in dem zwei Menschen starben, galt laut bayerischer Polizei als „gefährlich“. Die Polizei Bielefeld kennt den Rechtsbegriff auch, hält ihn aber für irreführend.

Polizeibeamte kontrollieren anlasslos Besucher des Kesselbrinks. Das dürfen sie nach dem Landespolizeigesetz nur an "gefährlichen Orten". | © BARBARA FRANKE

27.01.2025 | 27.01.2025, 12:13
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