
Bielefeld. Der mit harten Bandagen ausgetragene Konflikt um die erstmalige Betriebsratswahl an der apm-Pflegeschule in Bielefeld ist sicher noch nicht ausgestanden. Aber ein kurzfristiger Gütetermin vor dem Bielefelder Arbeitsgericht hat am Dienstag, 10. Dezember, für eine gewisse Klarheit gesorgt. „Grundlegende Dinge scheinen für die nächste Zeit bereinigt zu sein“, sagt Andreas Lehmann, Vertreter der zuständigen Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gegenüber „nw.de“.
Seit der Wahl eines dreiköpfigen Betriebsrates im Oktober hängt der Haussegen zwischen der Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber apm mächtig schief. Die Holding, ein großer privater Bildungsanbieter im Bereich Pflege mit Sitz in Düsseldorf, betreibt an der Feilenstraße 31 in Bielefeld eine Pflegeschule. Dort sind 22 Festangestellte beschäftigt (Lehrende und Verwaltungsmitarbeiter) sowie sechs Honorarkräfte.
Die Geschäftsführung hält die Wahl für ungültig, formale Fehler werden ins Feld geführt. Die vermeintlich gewählten Arbeitnehmervertreter könnten daher nicht für sich in Anspruch nehmen, die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen in Anspruch zu nehmen. Und damit auch nicht die einem Betriebsrat zustehende Privilegien.
Harte Bandagen des Arbeitgebers gegen die Arbeitnehmer

Nach den Worten der drei Betriebsräte sowie der GEW habe es in Zusammenhang mit der Betriebsratsgründung fristlose Kündigungen, Abmahnungen, Kündigungsandrohungen und Hausverbot für GEW-Vertreter gegeben. Alles vor dem Hintergrund, eine unbequeme Arbeitnehmervertretung an der Schule verhindern zu wollen, so die Vermutung.
Aus Sicht von GEW-Sprecher Lehmann sei in der Güteverhandlung „einiges geradegebogen worden“. Unter der Leitung von Joachim Klevemann, Direktor des Arbeitsgerichts, seien viele Punkte im Sinne des Betriebsrates entschieden worden. So sei klargestellt worden, dass das Verfahren zur Gründung einer Arbeitnehmervertretung regulär abgelaufen sei. „Damit existiert der Betriebsrat.“
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Die geplante Betriebsversammlung am Donnerstag, 12. Dezember, könne wie geplant stattfinden. Der Arbeitgeber müsse Schulungen des Betriebsrates dulden, Versammlungen in der Schule. Auch die GEW, die bislang ein Hausverbot hatte, habe nun Betretungsrecht, erklärt Andreas Lehmann - wenn sie sich 48 Stunden im Voraus anmelde und weitere Regularien erfülle. „Darum ist auch sehr hart gerungen worden“, so Lehmann.
Abmahnungen müssen aus den Personalakten entfernt werden
Gleiches gilt für die Rücknahme der Abmahnungen an zwei Betriebsräte, weil sie angeblich zum Zwecke der Betriebsratsarbeit ihre Arbeitsstätten widerrechtlich verlassen hätten. Diese Abmahnungen müssen aus den Personalakten raus, allerdings habe apm durchgesetzt, dass dies erst zum 31. März 2025 geschehen muss.
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All das, erklärt der GEW-Vertreter, sei vorbehaltlich des Wahlwiderspruchsverfahrens, das apm wohl noch nicht zu den Akten gelegt hat. Arbeitsrichter Klevemann habe aber der Geschäftsführung klargemacht, dass sie auf alle Fälle die nächsten eineinhalb bis zwei Jahre mit dem gewählten Betriebsrat zusammenarbeiten müsse, da dieser seinerseits jedwede Entscheidung juristisch anfechten könne, was sich zeitlich hinziehen werde.
Goran Vogt, der für die apm-Geschäftsführung an dem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Bielefeld teilgenommen hat, äußert sich nach Anfrage von „nw.de“ bisher noch nicht zum Verhandlungsergebnis.