
Bielefeld. Wer kennt das nicht? In aufregenden Situationen hat die Blase ein echtes Problem. Gefühlt alle paar Minuten meldet sie sich beim Großhirn und fordert einen Gang zur Toilette. Das dürfte auch bei den meisten der rund 50 Jura-Studentinnen und -Studenten der Uni Bielefeld nicht anders gewesen zu sein, die in diesen Tagen zu ihren Prüfungen zum Ersten Staatsexamen antreten müssen. Ausgerechnet das WC versagte seinen Dienst.
Der zweite von insgesamt sechs Prüfungstagen hatte am Dienstag, 22. Oktober, in den extra angemieteten Räumen an der Zimmerstraße gerade begonnen. Die Prüflinge, die ihr in zehn Semestern erlerntes Wissen zu Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht unter Beweis stellen müssen, hatten gefühlt gerade erst ihr Laptop aufgeklappt oder den Stift gezückt, als die Toilette sich völlig unkooperativ zeigte.
Was den aufgeregten Jura-Studenten einen zusätzlichen Prüfungstag beschert, war ein der Wichtigkeit des Ereignisses nicht angemessener, profaner Grund: „Der Hauptabfluss war verstopft, es gab einen Rückstau, und aus dem Toilettenraum ist Wasser bis in den Prüfungsraum geflossen“, schildert Giskard Eisenberg, Sprecher des Landgerichtes Bielefeld.
Schnelle Toiletten-Reparatur für Jura-Prüfungen
Die Prüfung wurde also abgebrochen und wird nun am Ende des Klausurenreigens am Donnerstag, 31. Oktober, nachgeholt. Die dritte Klausur konnte wie geplant am Donnerstag, 24. Oktober, geschrieben werden. Das Abwasserproblem sei ganz schnell behoben werden, sagt Eisenberg.
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In Nordrhein-Westfalen wird die erste juristische Staatsprüfung vor einem der den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln angegliederten Justizprüfungsämter abgelegt. Bielefeld ist dem OLG Hamm zugeordnet. Prüfungsorte sind neben Bielefeld auch Bochum und Hamm.
Erstes Staatsexamen: Nur drei Studenten mit „sehr gut“
Laut der verfügbaren jüngsten Statistik des Justizprüfungsamtes haben 777 Jura-Studenten 2022 ihre erste Staatsprüfung abgelegt. Drei erzielten die Note „sehr gut“, 62 die Note „gut“. Ein „vollbefriedigend“ erzielten 236 Prüflinge, 305 ein „befriedigend“, 171 schlossen das Erste Staatsexamen mit „ausreichend“ ab.
Seit dem 1. Januar 2024 haben die Studierenden, Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen die Wahl, ob sie ihre Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung beziehungsweise die zweite juristische Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form (E-Klausur) anfertigen wollen.
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