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Durchgefallen wegen Verspätung: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Bielefelder Studentin neue Prüfung

Verspätung ist kein Prüfungsabbruch: Studentin der Uni Bielefeld darf nach vier Jahren ihre Prüfung ein zweites Mal absolvieren

Höchstrichterlich wurde jetzt der Bielefelder Studentin zuerkannt, dass eine Verspätung kein vorsätzlicher Prüfungsabbruch ist. Deshalb darf die Frau ihre Jura-Prüfung vier Jahre nach dem Durchfallen doch noch wiederholen. | © Bundesverwaltungsgericht Leipzig

28.02.2019 | 28.02.2019, 14:34
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