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Pläne für Ortsumgehung Ummeln teilweise rechtswidrig

Leipziger Richter sehen drei gravierende Fehler. Trotzdem verfehlen die Kläger ihr Ziel, den Straßenbau in Gänze zu verhindern. Die Bezirksregierung hat die Chance, ihre Pläne nachzubessern.

Die Ortsumgehung Ummeln soll den Ostwestfalendamm Richtung Gütersloh verlängern und als Zubringer zur A33 dienen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Plangenehmigung jetzt teilweise für rechtswidrig erklärt. | © Detlef Wittig

Susanne Lahr
23.01.2021 | 25.01.2021, 11:53
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