Bielefeld. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat die Genehmigung der Ortsumgehung Ummeln (B 61n) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Den Klägern ist in einigen Punkten recht gegeben worden. Allerdings wird dies den Bau der Straße, die auch als Verlängerung des Ostwestfalendamms und als Zubringer zur A33 dient, kaum verhindern. Die Umsetzung wird sich lediglich weiter verzögern. Im September 2016 hatte die Bezirksregierung Detmold den Planfeststellungsbeschluss für die 3,7 Kilometer lange Umgehung von Ummeln getroffen. ...
Bielefeld
Pläne für Ortsumgehung Ummeln teilweise rechtswidrig
Leipziger Richter sehen drei gravierende Fehler. Trotzdem verfehlen die Kläger ihr Ziel, den Straßenbau in Gänze zu verhindern. Die Bezirksregierung hat die Chance, ihre Pläne nachzubessern.

23.01.2021 | Stand 25.01.2021, 11:53 Uhr
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