Bielefeld. Nach langem Hin und Her und der Absage einiger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aufgrund der unklaren Regelungen für den Wahltag ist es nun doch beschlossene Sache: Es gibt eine Maskenpflicht bei der Kommunalwahl.
Dies und weitere eindeutige Regelungen für die Wahl hat das Land NRW nach Forderungen des Städtetags Nordrhein-Westfalen in die neue Coronaschutzverordnung aufgenommen: Innerhalb der Gebäude, der Wahlräume und in den Warteschlagen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Laufrichtungen werden vorgegeben
Zum Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der Mitglieder der Wahlvorstände gelten folgende Maßnahmen: Soweit möglich, werden in Wahlräumen und Gebäuden für die Ein- und Ausgänge verschiedene Türen genutzt. Um direkte Begegnungen zu minimieren wird die Laufrichtung durch entsprechende Markierungen vorgegeben.
Mindestabstand
Die Wahlräume werden so eingerichtet, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern immer eingehalten werden kann. Gleiches gilt für Laufwege und Wartebereiche. Die Tische, Wahlkabinen und die Wahlurnen werden entsprechend platziert und Wartepositionen sowie Laufrichtungen markiert. Außerdem dürfen sich maximal drei Wählende gleichzeitig im Wahlraum aufhalten.
Mund-Nasen-Schutz
Nach der neuen Coronaschutzverordnung müssen alle Wählerinnen und Wähler innerhalb der Gebäude, in dem sich ein Wahlraum befindet, im Wahlraum selbst sowie in Warteschlangen vor den Gebäuden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Wählerinnen und Wähler, die ihren Mund-Nasen-Schutz vergessen haben, bekommen ihn vor Ort gestellt. Weiterhin gelten am Wahltag die aktuellen Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes.
Lüften
Wahlräume und Flure werden regelmäßig gelüftet. Technische Lüftungsanlagen mit Frischluftzufuhr und Absaugung dürfen betrieben werden. Lüftungsanlagen im Umluftbetrieb werden abgeschaltet.
Spuckschutzwände
Jeder Wahlvorstand erhält vier Spuckschutzwände, wie sie den Bielefeldern etwa aus Supermärkten oder Bussen bekannt sind.
Desinfektion
Zur Handdesinfektion werden im Eingangsbereich der Wahlräume Desinfektionsmittelbehälter mit Pumpvorrichtung bereitgestellt. Um zu vermeiden, dass zahlreiche Personen den gleichen Kugelschreiber nutzen, sollen die Wählerinnen und Wähler ihren eigenen Stift mitbringen. Wählerinnen und Wähler, die ihren Kugelschreiber vergessen haben, bekommen vom jeweiligen Wahlvorstand einen Kugelschreiber zur Verfügung gestellt. Der gebrauchte Kugelschreiber wird nach dem Gebrauch selbstverständlich desinfiziert. Außerdem werden die Tischoberfläschen in regelmäßigen Abständen gereinigt.
Links zum Thema