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Stadt verhängt verschärfte Auflagen: Das müssen die Bielefelder jetzt wissen

Oberbürgermeister schränkt Geschäfte und Gaststätten noch mehr ein – lässt aber Sonntagsöffnung zu. Veranstaltungen und Demonstrationen sind verboten – ebenso das Betreten von Spielplätzen.

Um 15 Uhr ist Schluss: Gaststätten wie die Brasserie Alex an der Oberstraße müssen die neue Sperrstunde beachten. Sie dürfen Gäste nur unter strengen Auflagen wie die Einhaltung eines Abstands von zwei Metern bewirten. | © Barbara Franke

20.03.2020 | 20.03.2020, 09:33

Bielefeld. Die Bielefelder müssen sich weiter einschränken. Ein Ausgehverbot wird es zwar noch nicht geben. Aber Oberbürgermeister Pit Clausen (SPD) und der Krisenstab haben die Auflagen verschärft. (Zum Stand Mittwochabend gibt es 49 mit Corona infizierte Personen in der Stadt, 820 befinden sich in Quarantäne.) Mit der neuen Allgemeinverfügung wird der Spielraum für Geschäfte, Einrichtungen und Betriebe immer enger. Um die Versorgung der Bevölkerung aber sicher zu stellen, dürfen Geschäfte des Einzelhandels, Wochenmärkte, Apotheken, Großhandel, Abhol- und Lieferdienste auch sonntags und feiertags öffnen, von 13 bis 18 Uhr.

Die Bürger können sich jedoch NICHT an Karfreitag, Ostersonntag und -montag mit dem Nötigsten eindecken. Das Osterwochenende ist von den Sonn- und Feiertagsöffnungen laut Verfügung ausgenommen. (Korrektur, 19. März, 9 Uhr: In einer vorherigen Version hatte gestanden, an den Osterfeiertagen werde geöffnet.)

Der Einkauf ist zudem ab sofort an enge Hygienevorschriften gebunden: So müssen die Verkaufsstellen dafür sorgen, dass der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden.

Die Geschäfte

Ansonsten wird das Geschäftsleben deutlich begrenzt: Nur Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Kioske, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie Großhandel dürfen überhaupt geöffnet bleiben. Darüber hinaus können Dienstleister und Handwerker ihrer Tätigkeit nachgehen. Allen anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels wird der Betrieb untersagt. Einige Läden haben bereits geschlossen.

Einkaufszentren mit mehr als 15 Betrieben wie das Loom dürfen nur Geschäfte für die notwendige Versorgung zugänglich machen. Sie müssen die Besucherzahl begrenzen, Zugangskontrollen einführen und den Zwei-Meter-Abstand wahren. Karstadt schließt deshalb bis auf die Lebensmittelabteilung andere Bereiche.

Die Gaststätten

An Gaststätten müssen alle Kneipen, Bars, Clubs, Shishabars, Cafés, Diskotheken, Theater, Konzerthäuser, Kinos und Museen schließen. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkte und größere Freizeitaktivitäten sind ebenso verboten wie der Besuch von Fitnessstudios, Schwimmbädern, Saunen, Bildungseinrichtungen wie Volkshochschule, aber auch Spielhallen, -banken, Wettbüros und Bordellen.

Für Restaurants, Mensen und Kantinen sowie Bewirtungsbereiche in Hotels gilt die neue Sperrzeit von 15 Uhr . Der Zugang sei Gästen nur zur Essensaufnahme gestattet, dabei müssten sie zwei Meter Abstand halten.

Die Krankenhäuser

Krankenhäuser, Vorsorge- und Pflegeeinrichtungen müssen Besucher und Mitarbeiter registrieren. Pro Bewohner bzw. Patient ist ein Besucher pro Tag zuzulassen, aber nur mit Schutzmaßnahmen und Hygieneunterweisung. Der Kontakt darf nur im Patientenzimmer stattfinden. Kliniken müssen Kantinen, Cafeterien und der Öffentlichkeit zugängliche Räume schließen.

Das Veranstaltungsverbot

Auch bei allen Begegnungsstätten, Bildungs-, Stadtteil- und Jugendeinrichtungen sind Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken. In Krisensituationen sollen Einzelfallberatungen möglich bleiben. Gemeinschaftsaktivitäten sind aber ab sofort untersagt.

Das ordnet der OB auch für Veranstaltungen unter freiem Himmel an. Dazu zählen Demonstrationen. Religions-Versammlungen und Beerdigungen sind bis zu 15 Personen noch möglich. Blutspendetermine sollen unter besonderen hygienischen Vorkehrungen aber gestattet bleiben.

Die Spielplätze

Anders ist es mit den Spielplätzen. Die Verfügung untersagt die Nutzung der Spielplätze. Kinder erkrankten zwar nicht schwer am Virus, heißt es dazu, aber sie könnten Überträger sein. Die Plätze werden aber nicht mit Flatterband abgesperrt, so Sprecherin Andrea Marten vom Umweltbetrieb. Es würden aber Schilder angebracht. Und der UWB appelliert an die Eltern, dem Verbot nachzukommen.

Die Reiserückkehrer

Besondere Auflagen haben Rückkehrer von Reisen aus Risikogebieten. Ihnen ist es 14 Tage lang verboten, Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Krankenhäuser, Reha-, Pflegeeinrichtungen, Hoch- und Berufsschulen zu betreten.

Der OB bewertet diese Maßnahmen als „verhältnismäßig", um auf die „hohe" Gefahr des Corona-Virus zu reagieren. Die Verbote und Auflagen als „milderes Mittel" seien gerechtfertigt. In Härtefällen seien Ausnahmen denkbar. Wichtig sei, die tägliche Nahversorgung sicherzustellen, aber das erhöhte Übertragungsrisiko zu mindern.

Müllabfuhr und Wertstoffhöfe

Auch wichtige Bereiche der Daseinsvorsorge laufen weiter. Der Müll werde weiter normal nach Plan abgeholt. Allerdings gebe es für die Müllwerker eine Lockerung der Endarbeitszeit, so dass sie nach der Umkleide gleich nach Hause gehen sollten, um das Ansteckungsrisiko zu mindern, so Marten.

Geöffnet sind auch noch die Wertstoffhöfe. Hier stellt der Umweltbetrieb einen größeren Andrang fest. Die Sprecherin: „Offenbar entrümpeln einige ihre Keller."

Information
Zum Schutz vor Corona reduziert die Stadt Bielefeld ab morgen (Donnerstag, 19. März) den Publikumsverkehr. Dienstleistungen, für die persönliche Kontakte erforderlich sind, werden nur noch über einen Notdienst sichergestellt. Das Alte Rathaus ist geschlossen. Die Eingänge zum Neuen Rathaus werden reduziert und kontrolliert. Kontakte zu den Ämtern erfolgen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung. Online-Terminvereinbarungen sind ab sofort nicht mehr möglich. Außerdem werden alle bis zum 3. April online vereinbarten Termine abgesagt.