
Bielefeld. Nachdem der Deutsche Wetterdienst für Bielefeld die Waldbrandgefahrenstufe drei ausgerufen hat werden Besucherinnen und Besucher der Wälder dringend gebeten, auf offene Feuerquellen zu verzichten.
„Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober ohnehin nicht geraucht werden“, sagt Anna Rosenland vom Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld. Angesichts der aktuellen Gefährdungslage sei es besonders wichtig, dass das Verbot konsequent beachtet werde. Auch das Entzünden von Feuerstellen oder der Betrieb von Grillgeräten sei im Wald nicht zulässig, erklärt Rosenland.
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Generell ist offenes Feuer im Wald oder im Umkreis von 100 Metern vom Wald untersagt – unabhängig von der aktuellen Gefahrenstufe. Nur ein geringer Anteil der Waldbrände, etwa fünf Prozent, ist auf natürliche Ursachen wie Blitzeinschläge zurückzuführen.
Grillverbot auf städtischen Plätzen
Die aktuelle Waldbrandgefahr hat zudem Auswirkungen auf die Nutzung öffentlicher Grillplätze. Ab sofort sind alle elf Grillplätze im Stadtgebiet Bielefeld bis auf Weiteres gesperrt.
Auch der Grillplatz Togdrang an der Osningstraße, der üblicherweise über eine Sondergenehmigung verfügt, bis ausreichender Niederschlag die Lage entspannt. Darüber hinaus ist das Grillen auf Spielplätzen und in Grünanlagen grundsätzlich nicht gestattet.
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