Bielefeld. Die Polizeimaßnahmen gegen einen Bielefelder während einer Demonstration der AfD in Lippstadt im Juni 2016 waren rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg jetzt nach einer Verhandlung im Dezember 2019. Das erklärt die Antifa Westfalen in einer Pressemitteilung. Der Bielefelder hatte gegen die Polizeimaßnahmen geklagt.
Am 8. Juni 2016 veranstaltete die AfD eine Kundgebung auf dem Rathausplatz in Lippstadt. Mehrere Antifaschisten breiteten laut Antifa Westfalen während der Kundgebung auf einer Treppe am Rathaus ein Transparent mit der Aufschrift „AfD und Nazis Hand in Hand – unsere Antwort Widerstand" aus. Sie sollen daraufhin nach wenigen Sekunden von der Polizei gewaltsam die Treppe herunter gezerrt worden sein. Anschließend kamen die Aktivisten laut Antifa für mehrere Stunden in Polizeigewahrsam. Auf der Polizeiwache seien sie gezwungen worden, sich vollständig zu entkleiden und wurden erkennungsdienstlich behandelt, heißt es.
"Polizeimaßnahmen rechtswidrig"
Das Gericht entschied nun, dass die Polizeimaßnahmen sowohl grundsätzlich, als auch in der Form der Durchführung rechtswidrig waren. Die Aktion der Demonstranten stand unter dem Schutz der
Versammlungsfreiheit und hätte durch die Polizei in dieser Form nicht beendet werden dürfen.
Der Kläger erklärt dazu: „Ich bin froh, dass nach über drei Jahren endlich gerichtlich festgestellt wurde, dass das Vorgehen der Polizei gegen mich und die anderen illegal war und die Lügen der Polizei entlarvt werden konnten." Die Polizei hatte in einer Stellungnahme gegenüber einer Lippischen Tageszeitung bestritten, dass die Antifaschisten sich hätten entkleiden müssen.
"Verzögerungstaktik hat sich nicht ausgezahlt"
Außerdem hatte die Polizei im Vorfeld der
Gerichtsverhandlung mehrmals die Begründung für die Maßnahme gewechselt, so die Antifa. „Die Verzögerungstaktik der Polizei hat sich nicht ausgezahlt. Zum Glück haben wir einen langen Atem bewiesen und konnten der Polizei ihr rechtswidriges Verhalten nachweisen", so der Bielefelder.