Bielefeld/Düsseldorf (dpa). In NRW sind seit Juli 2017 sechs Gefangene aus dem geschlossenen und 492 Gefangene aus dem offenen Vollzug entkommen. Diese Zahlen nennt die Landesregierung in einem Bericht an den Rechtsausschuss. Demnach sind zurzeit nur noch zwei Gefangene auf der Flucht, die in geschlossenen Anstalten saßen. Anstalten des offenen Vollzugs suchen noch nach 89 Gefangenen. 403 sind wieder aufgetaucht.
Laut der Statistik des Ministeriums sind alleine aus dem offenen Vollzug der JVA Bielefeld-Senne seit dem 1. Juli 2017 genau 159 Gefangene entwichen, von denen 18 bis heute verschwunden sind. In der JVA Castrop-Rauxel waren es 92 (noch 25 flüchtig), in der JVA Remscheid 86 Gefangene (noch fünf flüchtig). Wie lange die einzelnen Gefangenen weg waren, bevor sie freiwillig zurück kehrten oder gefunden wurden, konnte das Ministerium für den Bericht aus Zeitmangel nicht recherchieren.
Fingerabdrücke bei Haftantritt
Von den beiden Gefangenen, die aus dem geschlossenen Vollzug getürmt waren und bislang nicht gefunden wurden, war einer am 15. Januar 2018 bei seiner Abschlussprüfung zur Berufsausbildung aus einer Gärtnerei geflohen. Der zweite noch flüchtige Gefangene hatte sich am 15. August aus der JVA Bochum abgesetzt. Er hatte seinen Ausbruch als Sportwart vorbereitet und war mit einer Stangenkonstruktion über die Gefängnismauer geflohen.
Damit Neuankömmlinge gleich bei ihrem Haftantritt auch als die identifiziert werden können, die sie wirklich sind, sollen die Gefängnisse in Nordrhein-Westfalen künftig verpflichtend bei der Aufnahme von neuen Häftlingen die Fingerabdrücke nehmen und mit bestehenden Datenbanken abgleichen.
Toter Häftling Anlass der Prüfung
Hintergrund ist die Verwechslung eines Mannes, der unschuldig inhaftiert wurde und im September 2018 bei einem Brand in der JVA Kleve starb. Die Erhebung von Fingerabdrücken wird laut Justizministerium zurzeit in den Gefängnissen Bielefeld-Brackwede, Essen und Moers-Kapellen getestet. Das Verfahren soll bis Jahresende landesweit eingeführt werden, so das Ministerium in einem Bericht an den Rechtsausschuss.
Wie das Ministerium erläutert, werden die Fingerabdrücke zunächst mit einer justizinternen Datenbank abgeglichen. Stimmen die Abdrücke nicht überein, werden sie an Landes- und Bundeskriminalamt weiter geleitet. Ist den Fingerabdrücken dort ein anderer Name zugeordnet als dem neuen Häftling, wird die Justizvollzugsanstalt informiert. „Damit werden die Anstalten erstmals in die Lage versetzt, eigenständige Identitätsprüfungen durchzuführen", heißt es weiter in dem Bericht an den Rechtsausschuss.