Manche reagieren allergisch darauf, wenn man den Punsch als Glühwein oder gar Bowle bezeichnet. Dabei gibt es eine charmantere Art als es Ekel Alfred in der Kultserie «Ein Herz und eine Seele» vormacht («Das ist Punsch, du dusselige Kuh. Punsch, Punsch, Punsch!»).
Während Alfred Tetzlaff letztlich nur Rum erhitzt, wird Punsch (Hindi für «Fünf») traditionell aber aus fünf Zutaten gemacht: Tee oder Wasser, Zucker, Gewürze, Zitrone und Arrak - das ist eine rumartige Spirituose aus Reismaische und Palmwein.
«Für Punsch gibt es keine gesetzlich festgelegt Rezeptur, da kann sich vieles verbergen», klärt Katharina Holthausen von der Verbraucherzentrale Bayern auf. Unter der Bezeichnung Punsch könnten auch Getränke verkauft werden, die Fruchtsaft, Wein, Rum oder andere Branntweine enthalten – ebenso Aromen und weitere Zusatzstoffe.
In Punsch darf alles Mögliche rein - in Glühwein nicht
Anders verhält es sich bei Glühwein - der ist klar definiert. Ob auf dem Weihnachtsmarkt oder fertig in Flaschen abgefüllt, muss er bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Er darf ausschließlich Wein, Zucker und Gewürze wie Zimt und Nelken enthalten und muss einen Alkoholgehalt zwischen 7 und 14,5 Volumenprozent aufweisen.
Zum Würzen sind auch Aromastoffe und Aromaextrakte erlaubt. Farbstoffe hingegen sind verboten. «Zutaten wie Wasser, Tee, Fruchtsaft oder anderer Alkohol als Wein dürfen aber nicht zugesetzt werden», sagt Holthausen. «Sonst darf er nicht Glühwein heißen.»
Eine Ausnahme sind Fruchtglühweine: Kirsch- oder Heidelbeerglühweine werden aus dem jeweiligen Fruchtwein hergestellt und dürfen zusätzlich Fruchtsaft enthalten.
Mittlerweile gibt es auch alkoholfreie Varianten. Wird aber alkoholfreier Wein mit Glühweingewürzen versetzt, darf er nicht als «alkoholfreier Glühwein» bezeichnet werden. Darauf weist das Deutsche Weininstitut (DWI) hin. Stattdessen dürfe so ein Gebräu nur etwa «aromatisiertes Getränk aus alkoholfreiem Rotwein» heißen.
Glühwein aus der Flasche: Warum dafür das Handy nützen kann
Wer Glühwein in der Flasche kaufen möchte, sollte beim Einkauf sein Smartphone bereithalten, empfiehlt Verbraucherschützerin Holthausen. Denn seit 2023 seien Hersteller verpflichtet, über die Zutaten und Nährwerte ihres Glühweins zu informieren.
Diese Angaben dürfen statt auf dem Etikett auch digital über einen QR-Code auf dem Etikett bereitgestellt werden. Dafür müsse man nur noch sein Handy zücken und könne die Informationen damit auslesen. Direkt auf der Flasche angegeben sein müssen lediglich grundlegende Informationen wie der Alkoholgehalt und der Gesamtenergiegehalt.
Was ist mit Flaschen aus dem Vorjahr?
Wer noch ungeöffnete Glühwein-Flaschen aus dem vergangenen Jahr oder älter übrig und im Keller gelagert hat, hat schon mal den richtigen Lagerort gewählt - denn kühl und dunkel ist er Dank Säure und Alkohol über Jahre haltbar. «Desto höher der Alkoholgehalt, desto besser lässt er sich aufbewahren», sagt Lebensmittelexpertin Anja Schwengel-Exner, ebenfalls von der Verbrauchzentrale Bayern. Sie schätzt die Haltbarkeit auf 2 bis 3 Jahre.
Höhere Temperaturen oder Temperaturschwankungen können allerdings die Aromen zerstören und die Haltbarkeit deutlich verringern - etwa wenn die Flasche das ganze Jahr in einem Regal gestanden hat, auf dem regelmäßig die pralle Sonne scheint.
«Beim Testen sollte man sich auf seine Sinne verlassen», so Schwengel-Exner. Erst riechen. Wenn er den Test bestanden hat, dann probieren. Anzeichen für Verderb sind eine trübe Farbe, Schimmelbildung, ungewöhnlicher Geruch oder ein Essiggeschmack - dann sollte er nicht mehr konsumiert werden.
Bereits geöffnete Flaschen sollten im Kühlschrank aufbewahrt und innerhalb einer Woche aufgebraucht werden. Mit jedem Tag steige sonst die Gefahr, dass der Glühwein «umkippt», wie man zu schlecht gewordenem Wein auch sagt.