
07.05.2018 | 07.05.2018, 12:52
Berlin
Lehrer dürfen außerhalb des Klassenzimmers eigentlich machen, was sie wollen. Aber: Auch in ihrer Freizeit müssen Sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.
Berlin. Die Berliner Senatsschulverwaltung hat einem Grundschullehrer fristlos und außerordentlich gekündigt. Der Grund: Der Mann hat einen außergewöhnlichen Nebenjob. Auf seinem YouTube-Kanal verbreitet er als "Volkslehrer" rechtsradikale Verschwörungstheorien und lässt darin auch Holocaust-Leugner zu Wort kommen.
Der Fall sorgt bereits seit Monaten für Empörung. Im Januar wurde der Fall durch einen Bericht des Tagesspiegels bekannt. Die Berliner Innenverwaltung kündigte an, zu prüfen, ob der Mann der "Reichsbürger"-Bewegung angehöre. Der Mann wurde zunächst freigestellt. Nun folgte die fristlose Kündigung, berichtet die Zeitung.
Der selbsternannte "Volkslehrer" hatte zuletzt an der Vineta-Grundschule im Berliner Stadtteil Gesundbrunnen Sport, Musik und Englisch unterrichtet. Der Personalrat habe seiner Kündigung zugestimmt, heißt es in dem Bericht. Zuvor sei der Mann angehört worden. Schon vor Monaten hatte er angekündigt, er werde gegen eine mögliche Entlassung
"öffentlich vorgehen" und sich dagegen wehren.
Der "Volkslehrer" ist derweil kein Einzelfall. Auch in Nordrhein-Westfalen ist bereits ein Lehrer mit fragwürdigen Auftritten in seiner Freizeit aufgefallen. Bei dem Berufsschullehrer aus Essen hatte sich eine Verbindung zur "Reichsbürger"-Bewegung bestätigt. Er darf vorerst nicht unterrichten, ein Disziplinarverfahren läuft. Auch in Brandenburg, im Saarland und Mecklenburg-Vorpommern gibt es Fälle dieser Art.
Für einen Lehrer gilt im Klassenzimmer politische Neutralität - egal, ob er verbeamtet ist oder nicht. Wenn sich ein Lehrer jedoch in ihrer Freizeit fragwürdig verhält, ist die Sache komplizierter: Theoretisch darf er hier tun und lassen, was er will - solange er sich mit seinem Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt. Für verbeamtete Lehrer gelten strengere Regeln: Sie sind auch in ihrer Freizeit zur Mäßigung verpflichtet.
Ein Webabo bietet Zugriff auf alle Artikel.
Mit NW+-Updates per Mail - jederzeit kündbar.