Beamtenrecht

Lehrerin aus NRW seit 15 Jahren krankgeschrieben – Disziplinarverfahren

Das Verfahren betrifft ersten Informationen zufolge nicht nur die Lehrerin selbst, sondern auch die zuständige Person in der verantwortlichen Behörde.

Die Lehrerin aus dem Ruhrgebiet hat seit 2009 keinen Dienst mehr geleistet. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen. Anschließend ließ sie sich immer krankschreiben. | © Martin Schutt/dpa

08.09.2025 | 08.09.2025, 10:05

Düsseldorf (dpa). Gegen eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 15 Jahren krankgeschrieben ist, ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Auch in der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf sei intern ein Disziplinarverfahren eröffnet worden, sagte ein Sprecher des NRW-Schulministeriums. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Disziplinarverfahren gestartet, war aber für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Innerhalb der Behörde betreffe das Disziplinarverfahren die zuständige Person, berichtet „Spiegel“.

Der Fall der Lehrerin gelangte durch einen Rechtsstreit an die Öffentlichkeit: Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied Mitte August, dass die Lehrerin von einem Amtsarzt untersucht werden darf. Damit bestätigte es die Sicht des Landes, das als Dienstherr der Frau die Untersuchung im April 2025 angeordnet hatte, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder dienstfähig ist.

Seit 2009 kein Dienst - psychische Probleme attestiert

Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert. Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstelle. All diesen Punkten aber folgten die OVG-Richter nicht und bestätigten die Entscheidung aus der Vorinstanz.

Zum Thema: Über 15 Jahre krankgeschrieben: Lehrerin aus NRW muss nun zum Amtsarzt

Die Frau hat seit 2009 keinen Dienst mehr geleistet. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen. Anschließend ließ sie sich immer krankschreiben, ohne dass das Land eingriff. Das sei zwar unverständlich, so das OVG, aber für die Entscheidung sei das unerheblich.